Allgemeine Geschäftsbedingungen für Investments

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Definitionen – Begriffsauslegung

1.1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe, sofern der Kontext nichts anderes erfordert, die folgenden Bedeutungen und können je nach Bedarf im Singular oder Plural verwendet werden:

"Konto" bezeichnet ein Transaktionskonto des Kunden bei PSS;

"Kontoauszug" bezeichnet eine periodische Aufstellung der einem Konto gutgeschriebenen oder belasteten Transaktionen;

"Kontoübersicht" bezeichnet eine Aufstellung des Wertpapierportfolios, der offenen Positionen, der Margin-Anforderungen, der Bareinzahlung usw. des Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt;

"Agent" eine natürliche oder juristische Person, die ein Geschäft in eigenem Namen, jedoch im Namen einer anderen Person vornimmt;

"Berechtigte Person" bezeichnet eine vom Kunden ermächtigte Person, der PSS Weisungen zu erteilen;

"Geschäftstag" bezeichnet jeden Tag, an dem Banken in Norwegen für den Geschäftsverkehr geöffnet sind;

„CFD“ und „CFD-Vertrag“ bezeichnet einen Differenzkontrakt, bei dem ein Anleger die Differenz zwischen dem Eröffnungs- und dem Schlusskurs des betreffenden Wertpapiers oder Index zahlt oder erhält;

"Klient" bezeichnet Sie in Ihrer Eigenschaft als Kunde von PSS;

"Sicherheit" bezeichnet alle Wertpapiere oder andere Vermögenswerte, die der Kunde bei PSS hinterlegt hat;

„Provisions-, Gebühren- und Margenplan“ bezeichnet die Aufstellung von Provisionen, Gebühren, Margen, Zinsen und anderen Sätzen, die zu jeder Zeit für die Dienste gelten können, wie von PSS auf aktueller Basis festgelegt;

"Vertrag" bezeichnet jeden mündlichen oder schriftlichen Vertrag über den Kauf oder Verkauf von Waren, Wertpapieren, Währungen oder anderen Finanzinstrumenten oder Immobilien, einschließlich aller Optionen, Futures, CFDs oder anderer diesbezüglicher Transaktionen, die PSS mit dem Kunden abschließt;

„Gegenparteien“ bezeichnet Banken und/oder Makler, über die oder durch die PSS seine Verträge mit Kunden, einschließlich des Kunden, abdecken kann;

„Versäumnisereignisse“ hat die diesem Begriff in Klausel 16 gegebene Bedeutung;

"Insider Wissen" bezeichnet nicht veröffentlichte Informationen, die sich wahrscheinlich auf die Preisgestaltung eines Vertrags auswirken könnten, wenn sie veröffentlicht wurden;

„Broker vorstellen“ bezeichnet ein Finanzinstitut oder einen Berater, der von PSS und/oder seinen Kunden dafür vergütet wird, diese Kunden an PSS weiterzuleiten, diese Kunden zu beraten und/oder die Ausführung von Transaktionen zwischen diesen Kunden und PSS zu vermitteln;

„Margenhandel“ bezeichnet einen Kontrakt, der auf der Grundlage einer Einschusszahlung eröffnet und gehalten wird, im Gegensatz zu einem Kontrakt, der auf einem Kaufpreis basiert;

„Marktregeln“ bezeichnet die Regeln, Vorschriften, Gepflogenheiten und Gepflogenheiten von Börsen, Clearinghäusern oder anderen Organisationen oder Märkten, die am Abschluss, der Ausführung oder der Abwicklung einer Transaktion oder eines Vertrags beteiligt sind, und umfasst jede Bestimmung, Entscheidung oder sonstige Ausübung von Befugnissen oder Befugnissen durch einen eine solche Börse, Clearingstelle oder andere Organisation oder Markt;

„OTC“ bezeichnet jeden Kontrakt in Bezug auf eine Ware, ein Wertpapier, eine Währung oder ein anderes Finanzinstrument oder eine Immobilie, einschließlich Optionen, Futures oder CFDs, die nicht an einer regulierten Aktien- oder Warenbörse, sondern „außerbörslich“ von PSS als Market Maker gehandelt werden wie in Klausel 12 beschrieben oder anderweitig;

"Schulleiter" bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die an einer Transaktion beteiligt ist;

"PSS" ist ein Handelsname der Private Scandinavia Sparkasse, Limited.;

"Dienstleistungen" bezeichnet die von PSS gemäß den Bedingungen zu erbringenden Dienstleistungen;

"Bedingungen" bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Beziehung zwischen dem Kunden und PSS regeln, in ihrer jeweils gültigen Fassung;

„Handelsbestätigung“ bezeichnet eine Nachricht von PSS an den Kunden, die den Vertragsabschluss des Kunden bestätigt;

"Handelsplattform" bezeichnet jede Online-Handelsplattform, die von PSS gemäß den Bedingungen zur Verfügung gestellt wird;

"Einheit" bezeichnet einen Bruchteil einer UMA und ist als solches ein OTC-Instrument, das von PSS als Market Maker zu Kauf- und Verkaufspreisen notiert wird und daher als derivatives Instrument anzusehen ist;

„Einheitliches verwaltetes Konto“ or „UMA“ bezeichnet einen Pool der kombinierten Anlagen einer Reihe von Anlegern, die von einem Vermögensverwalter verwaltet werden, der bei PSS beschäftigt sein kann oder nicht, vorausgesetzt, dass dieser Pool von Anlagen weder eine separate juristische Person noch ein börsennotiertes Instrument darstellt.

1.2. Bei Konflikten zwischen den Bedingungen und den relevanten Marktregeln haben die Marktregeln Vorrang.

1.3. In den Bedingungen umfasst jede Bezugnahme auf eine Person Körperschaften, nicht eingetragene Vereinigungen,
Partnerschaften und Einzelpersonen.

1.4. Überschriften und Anmerkungen in den Bedingungen dienen nur als Referenz und haben keinen Einfluss auf die Konstruktion und
Auslegung der Bedingungen.

1.5. In den Bedingungen umfasst jeder Verweis auf Gesetze, Gesetze, Verordnungen oder Verordnungen Verweise auf gesetzliche Änderungen oder Wiederinkraftsetzungen davon oder auf Verordnungen oder Anordnungen, die nach diesem Gesetz, Gesetz, Verordnung oder Erlass (oder unter einer solchen Änderung oder Neufassung) erlassen wurden -Erlass).

2. Gefahr der Anerkennung

2.1. Der Kunde erkennt an, erkennt an und versteht, dass der Handel und die Anlage in Wertpapieren sowie in gehebelten und nicht gehebelten Derivaten:

A.Hochspekulativ;

B.Kann ein extremes Risiko beinhalten; und

C.Wenn der Kunde auf Margin handelt, nur für Personen geeignet, die das Verlustrisiko über ihre Margin-Einlage hinaus übernehmen können.

2.2. Der Kunde erkennt an, erkennt und versteht, dass:

A. Aufgrund der geringen Margin, die normalerweise bei Margin-Trades erforderlich ist, können Preisänderungen des Basiswerts zu erheblichen Verlusten führen;

B.Wenn der Kunde PSS anweist, eine Transaktion abzuschließen, gehen alle Gewinne oder Verluste, die sich aus einer Schwankung des Vermögenswerts oder des zugrunde liegenden Vermögenswerts ergeben, vollständig auf Rechnung und Gefahr des Kunden;

C.Der Kunde garantiert, dass der Kunde finanziell und anderweitig bereit und in der Lage ist, das Risiko des Handels mit spekulativen Anlagen zu übernehmen;

D.Der Kunde verpflichtet sich, PSS nicht für Verluste verantwortlich zu machen, die infolge der Führung des Kundenkontos durch PSS und der Befolgung der Empfehlungen des Kunden entstehen;

E.Der Kunde akzeptiert, dass jegliche Garantien für Gewinne oder die Vermeidung von Verlusten im Anlagehandel ausgeschlossen sind;

F.Der Kunde hat keine Garantien für Gewinne oder Vermeidung von Verlusten oder ähnliche Zusicherungen von PSS, von seinen Mitarbeitern oder Vertretern oder von einer anderen Einrichtung erhalten, bei der der Kunde ein PSS-Konto führt, und der Kunde hat die Bedingungen, noch wird der Kunde in Zukunft unter Berücksichtigung oder im Vertrauen auf solche Garantien oder ähnliche Zusicherungen handeln.

3. Dienstleistungen

3.1. Vorbehaltlich der Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus den Bedingungen kann PSS mit dem Kunden Geschäfte in Form der folgenden Anlagen und Instrumente abschließen:

A. Futures und CFDs auf Rohstoffe, Wertpapiere, Zins- und Schuldinstrumente, Aktien oder andere Indizes, Währungen sowie Basis- und Edelmetalle;

B. Kassa- und Terminbarren, Währungen und OTC-Derivate;

C. Wertpapiere, einschließlich Aktien, Anleihen und andere Schuldtitel, einschließlich staatlicher und öffentlicher Emissionen;

D. Optionen und Optionsscheine zum Erwerb oder zur Veräußerung eines der oben aufgeführten Instrumente, einschließlich Optionen auf Optionen;

E. Verwaltete Vermögenswerte, ob als OTC- oder börsengehandelte Instrumente; und

F. Andere Anlagen und Instrumente, die PSS von Zeit zu Zeit vereinbaren kann.

3.2. Wenn der Kunde eine oder mehrere Anteile an einer UMA oder einem anderen verwalteten Vermögen erwirbt, erkennt der Kunde damit an und stimmt zu, dass der designierte Vermögensverwalter dieser UMA oder dieses verwalteten Vermögens über die volle Befugnis und Vollmacht zum Kauf, Verkauf und Handel damit verfügt Finanzmärkte auf Margin oder anderweitig auf Rechnung und Risiko dieser UMA oder des Pools verwalteter Vermögenswerte und damit indirekt auf Rechnung und Risiko des Kunden.

3.3. Der Kunde hat nicht die Absicht, aktiv am Handel und an Transaktionen von UMAs oder anderen verwalteten Vermögenswerten beteiligt zu sein, und erkennt an, versteht und akzeptiert, dass er nicht aktiv involviert ist, wobei solche Geschäfte und Transaktionen von einem bestimmten Vermögensverwalter durchgeführt werden.

3.4. Der Kunde erkennt an, versteht und akzeptiert, dass ein benannter Vermögensverwalter proprietäre Handelsmethoden als Grundlage für alle Handelsgeschäfte und Transaktionen in UMAs oder anderen Pools verwalteter Vermögenswerte gemäß den Bedingungen verwenden kann.

3.5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, versteht und akzeptiert, dass die von einem Vermögensverwalter getätigten Geschäfte und Transaktionen unter der Bedingung getätigt werden, dass der Kunde in jeder Hinsicht auf allfällige Entschädigungsansprüche gegen PSS, den Vermögensverwalter und/oder die UMAs oder andere Pools verzichtet und verzichtet des verwalteten Vermögens für alle finanziellen oder sonstigen Verluste, die dem Kunden als Folge solcher Geschäfte und Transaktionen durch einen Vermögensverwalter entstehen können. Der Kunde erkennt ferner an, versteht und akzeptiert, dass der Kunde in jeder Hinsicht allein und ausschliesslich für alle derartigen finanziellen oder sonstigen Verluste haftet, ohne dass die PSS, ein Vermögensverwalter oder die UMA oder ein anderer verwalteter Vermögenspool als Folge davon in Anspruch genommen wird.

3.6. Die von PSS bereitgestellten Dienste können Folgendes umfassen:

A. Margin-Transaktionen;

B. Leerverkäufe (dh Verkäufe, bei denen eine Vertragspartei verpflichtet ist, einen Vermögenswert zu liefern, den sie nicht besitzt); oder

C. Transaktionen mit Anlagen, die:

  • An Börsen gehandelt, die keine anerkannten oder ausgewiesenen Anlagebörsen sind;

  • Nicht an einer Börse oder Investmentbörse gehandelt; und/oder

  • Nicht ohne weiteres realisierbare Investitionen.

3.7. Orders können als Market Orders zum schnellstmöglichen Kauf oder Verkauf eines Instruments zu dem auf dem Markt erhältlichen Preis oder als Limit- und Stop-Orders für den Handel platziert werden, wenn der Preis ein vordefiniertes Niveau erreicht, je nach den verschiedenen angebotenen Instrumenten. Limitierte Kauf- und Stop-Orders zum Verkauf müssen unter dem aktuellen Marktpreis platziert werden, und Limite zum Verkauf und Stop-Orders zum Kauf müssen über dem aktuellen Marktpreis platziert werden. Wird der Geldkurs bei Verkaufsaufträgen bzw. Briefkurs bei Kaufaufträgen erreicht, wird der Auftrag schnellstmöglich zum am Markt erhältlichen Preis ausgeführt. Limit- und Stop-Orders sind daher nicht garantiert in der angegebenen Höhe oder Höhe ausführbar, es sei denn, PSS hat dies ausdrücklich für die jeweilige Order angegeben.

3.8. In Bezug auf eine Transaktion oder einen Vertrag führt PSS diese Transaktion oder diesen Vertrag als Auftraggeber durch, es sei denn, PSS wird ausdrücklich als Agent für den Kunden vereinbart.

3.9. Alle Wertpapiergeschäfte werden als Sofortgeschäfte ausgeführt, sofern nicht anders vereinbart. Bei Sofortgeschäften tritt PSS als Gegenpartei des Kunden auf, der zu einem von PSS angebotenen Preis handelt.

3.10. Der Auftraggeber wird, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, als Auftraggeber Verträge abschließen. Handelt der Auftraggeber im Namen eines Auftraggebers, unabhängig davon, ob der Auftraggeber diesen Auftraggeber gegenüber PSS identifiziert oder nicht, ist PSS nicht verpflichtet, diesen Auftraggeber als Auftraggeber zu akzeptieren, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart, und bis dahin ist PSS berechtigt, betrachten den Kunden als Auftraggeber in Bezug auf den Vertrag.

3.11. Für den Fall, dass PSS dem Kunden Ratschläge, Informationen oder Empfehlungen bereitstellt, ist PSS nicht für die Rentabilität dieser Ratschläge, Informationen oder Empfehlungen verantwortlich, wie in Klausel 18 näher festgelegt, und der Kunde erkennt an, erkennt an und versteht, dass:

A. Alle Transaktionen in börsengehandelten Anlagen und viele Kontrakte werden vorbehaltlich und in Übereinstimmung mit den Marktregeln durchgeführt;

B. Insbesondere enthalten Marktregeln in der Regel weitreichende Befugnisse in Notfällen oder anderweitig unerwünschten Situationen;

C. Wenn eine Börse oder Clearingstelle Maßnahmen ergreift, die eine Transaktion oder einen Vertrag betreffen, ist PSS berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die sie nach eigenem Ermessen im Interesse des Kunden und/oder PSS für wünschenswert hält;

D. PSS haftet nicht für Verluste im Sinne von Ziffer 18.3, die dem Kunden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen einer Börse, einer Clearingstelle oder einer anderen Organisation oder eines Marktes oder einer angemessenen Handlung von PSS infolgedessen entstehen solcher Handlungen oder Unterlassungen;

E. Wenn eine Transaktion von PSS als Agent für den Kunden durchgeführt wird, erfolgt die Lieferung oder Zahlung (je nach Fall) durch die andere Partei der Transaktion auf das gesamte Risiko des Kunden;

F. Die Verpflichtung von PSS, den Erlös aus dem Verkauf von Anlagen an den Kunden oder auf ein Konto des Kunden oder einer anderen Person im Namen des Kunden zu liefern, hängt vom Erhalt der lieferbaren Dokumente oder des Verkaufserlöses (sofern zutreffend) von der anderen Person durch PSS ab Partei oder Parteien der Transaktion;

G. Die Handelszeiten von PSS sind normalerweise Sonntag 4:4 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) bis Freitag XNUMX:XNUMX Uhr MEZ. PSS kann an den wichtigsten norwegischen Feiertagen geschlossen sein;

H. PSS kann ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise dauerhaft oder vorübergehend jede von PSS dem Kunden zur Verfügung gestellte Kontoeinrichtung entziehen. Situationen, in denen PSS solche Maßnahmen ergreifen kann, sind unter anderem:

  • PSS ist der Ansicht, dass der Kunde möglicherweise im Besitz von Insiderinformationen ist;

  • PSS ist der Auffassung, dass ungewöhnliche Handelsbedingungen vorliegen; und

  • PSS ist nicht in der Lage, Preise in einem relevanten Vertrag zu berechnen, da relevante Marktinformationen nicht verfügbar sind

3.12. PSS berät den Kunden nicht in Steuerfragen im Zusammenhang mit den von PSS gemäß den Bedingungen erbrachten Dienstleistungen. Dem Kunden wird empfohlen, sich hinsichtlich persönlicher steuerlicher Auswirkungen der von PSS angebotenen Dienstleistungen individuell von seinem Finanzberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsbeistand beraten zu lassen.

3.13. Ungeachtet anderer Bestimmungen der Bedingungen ist PSS berechtigt, bei der Bereitstellung von Dienstleistungen nach eigenem Ermessen alle Maßnahmen zu ergreifen, die es für notwendig hält, um die Einhaltung der Marktregeln und aller anderen geltenden Gesetze und behördlichen Entscheidungen sicherzustellen.

4. PSS und der Kunde

4.1. Der Kunde kann PSS mündliche oder schriftliche Anweisungen erteilen (einschließlich Anweisungen über das Internet oder per E-Mail, wie unten beschrieben). PSS kann Weisungen mündlich oder schriftlich bestätigen.

4.2. Weisungsbefugt gegenüber PSS im Namen des Kunden sind die vom Kunden an PSS benannten Personen, die durch schriftliche Mitteilung an PSS abgeändert werden können. PSS ist an eine solche Änderung erst gebunden, wenn die schriftliche Mitteilung tatsächlich eingegangen und von PSS bestätigt wurde. PSS ist berechtigt, nach mündlichen oder schriftlichen Weisungen jeder Person zu handeln, die PSS als bevollmächtigte Person erscheint, auch wenn diese Person tatsächlich nicht bevollmächtigt ist.

4.3. Die Handelsplattform bietet die Möglichkeit, bestimmte Kontrakte auszuführen. Darüber hinaus können auf der Handelsplattform Details zu Konten, Handelsbestätigungen und Nachrichten von PSS an den Kunden verfügbar sein. Für über das Internet abgeschlossene Verträge gelten folgende Bedingungen:

A. PSS und seine Vertreter, Agenten oder Makler haften dem Kunden gegenüber nicht für Verluste, Ausgaben, Kosten oder Haftung, die dem Kunden aufgrund von Systemausfällen, Übertragungsfehlern oder -verzögerungen oder ähnlichen technischen Fehlern entstehen oder entstehen, es sei denn, PSS einen solchen Fehler mit der klaren Absicht erzeugt hat, das Marktverhalten und/oder die Auftragsausführung zu manipulieren;

B. PSS haftet gegenüber dem Kunden nicht für Verluste, die dem Kunden aufgrund von Fehlern in Angeboten entstehen könnten, die auf Tippfehler von PSS oder die fehlerhafte Interpretation der vom Kunden in das System eingegebenen Informationen durch PSS zurückzuführen sind. PSS ist berechtigt, notwendige Korrekturen auf dem Kundenkonto vorzunehmen, um solche Fehler unter Berücksichtigung des Marktwertes des betreffenden Vermögenswerts zum Zeitpunkt des Auftretens des Fehlers zu beheben;

C. PSS bietet dem Kunden in Echtzeit handelbare Preise an. Aufgrund einer verzögerten Übermittlung zwischen dem Kunden und PSS kann sich der von PSS angebotene Preis geändert oder übersprungen haben, bevor eine Bestellung des Kunden bei PSS eingeht. Wenn dem Kunden eine automatische Auftragsausführung angeboten wird, ist PSS berechtigt, den Preis, zu dem der Auftrag des Kunden ausgeführt wird, auf den Marktwert zu ändern, zu dem der Auftrag des Kunden eingegangen ist oder jede plötzliche Preisänderung, die PSS bereits externer Natur ist;

D. Die Handelsplattform kann in mehreren Versionen verfügbar sein, die sich in verschiedenen Aspekten unterscheiden können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das angewandte Sicherheitsniveau, verfügbare Produkte und Dienstleistungen usw. PSS haftet gegenüber dem Kunden nicht für Verluste , Aufwendungen, Kosten oder Haftung, die dem Kunden dadurch entstehen, dass der Kunde eine andere Version als die Standardversion von PSS verwendet und alle verfügbaren Updates installiert sind;

E. Der Kunde ist für alle Bestellungen und für die Richtigkeit aller Informationen verantwortlich, die über das Internet unter Verwendung des Kundennamens, Passworts oder anderer persönlicher Identifizierungsmittel, die zur Identifizierung des Kunden verwendet werden, gesendet werden;

F. Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter geheim zu halten und sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugang zu den Handelseinrichtungen des Kunden erhalten;

G. Der Kunde haftet gegenüber PSS für Verträge, die mit dem Passwort des Kunden ausgeführt werden, auch wenn eine solche Verwendung unbefugt oder widerrechtlich erfolgen könnte; und

H. Ungeachtet der Tatsache, dass die Handelsplattform die sofortige Ausführung eines Kontrakts bestätigen kann, wenn der Kunde Anweisungen über die Handelsplattform übermittelt, stellt die von PSS übermittelte oder dem Kunden auf der Handelsplattform zur Verfügung gestellte Handelsbestätigung die Bestätigung eines Kontrakts durch PSS dar .

4.4. Jede vom Kunden über die Handelsplattform oder per E-Mail gesendete Weisung gilt erst als zugegangen und stellt erst dann eine gültige Weisung und/oder einen verbindlichen Vertrag zwischen PSS und dem Kunden dar, wenn diese Weisung als ausgeführt von . protokolliert wurde PSS bestätigt und dem Kunden durch eine Handelsbestätigung und/oder den Kontoauszug bestätigt wird, und die bloße Übermittlung einer Anweisung durch den Kunden stellt keinen verbindlichen Vertrag zwischen PSS und dem Kunden dar.

4.5. Der Kunde wird PSS unverzüglich alle von PSS benötigten Anweisungen erteilen. Erteilt der Kunde solche Weisungen nicht unverzüglich, kann PSS nach eigenem Ermessen auf Kosten des Kunden solche Schritte unternehmen, die PSS zu seinem eigenen Schutz oder zum Schutz des Kunden für notwendig oder wünschenswert hält. Dies gilt auch dann, wenn PSS keinen Kontakt zum Kunden herstellen kann.

4.6. Wenn der Kunde PSS seine Absicht zur Ausübung einer Option oder eines anderen Vertrages, der eine Weisung des Kunden erfordert, PSS nicht zu dem von PSS bestimmten Zeitpunkt mitteilt, kann PSS die Option oder den Vertrag als vom Kunden aufgegeben behandeln. Wenn ein Vertrag nach Ablauf verlängert werden kann, kann PSS nach eigenem Ermessen entscheiden, diesen Vertrag zu verlängern oder zu schließen.

4.7. PSS kann (ist aber unter keinen Umständen dazu verpflichtet) eine Bestätigung in der Form, die PSS vernünftigerweise verlangen kann, verlangen, wenn eine Anweisung darin besteht, ein Konto zu schließen oder Geld zu überweisen, das dem Kunden zusteht, oder wenn PSS auf andere Weise den Eindruck erweckt, dass eine solche Bestätigung notwendig oder wünschenswert ist.

4.8. Der Kunde stellt PSS schadlos und hält PSS von allen Verlusten schadlos, die PSS aufgrund eines Fehlers in einer von einer bevollmächtigten Person erteilten Anweisung oder als Folge davon, dass PSS gemäß einer Anweisung handelt, die aus eine autorisierte Person.

4.9. PSS kann nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen jede Anweisung ablehnen.

4.10. Im Allgemeinen wird PSS so schnell wie möglich weisungsgemäß handeln und, was Handelsanweisungen betrifft, innerhalb einer angemessenen Frist unter Berücksichtigung der Art der Anweisungen handeln. Wenn PSS jedoch nach Erhalt von Anweisungen der Ansicht ist, dass es nicht praktikabel ist, solche Anweisungen innerhalb einer angemessenen Frist zu befolgen, kann PSS entweder die Ausführung dieser Anweisungen aufschieben, bis dies nach vernünftiger Einschätzung von PSS praktikabel ist, oder die Kunden, dass PSS sich weigert, solchen Anweisungen Folge zu leisten.

4.11. Es ist möglich, dass bei den von PSS notierten Kursen der Transaktionen Fehler auftreten. Unter solchen Umständen ist PSS unbeschadet etwaiger Rechte nach norwegischem Recht nicht an einen Vertrag gebunden, der (ob von PSS bestätigt oder nicht) zu einem Preis abgeschlossen zu sein vorgibt, der:

A. PSS gegenüber dem Kunden nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt der Transaktion offensichtlich unrichtig war; oder

B. dem Kunden zum Zeitpunkt der Transaktion als unrichtig bekannt war oder vernünftigerweise hätte bekannt sein müssen.

4.12. Handelsstrategien, die darauf abzielen, Preisfehler auszunutzen (allgemein bekannt als „Sniping“), werden von PSS nicht akzeptiert. Wenn PSS nach eigenem Ermessen und in gutem Glauben feststellt, dass der Kunde falsche Quotes ausnutzt oder versucht auszunutzen oder andere Formen des missbräuchlichen Handels durchführt, ist PSS berechtigt, eine oder mehrere der folgenden Gegenmaßnahmen zu ergreifen: angemessene Zeit, PSS kann entweder die Ausführung dieser Weisungen aufschieben, bis dies nach vernünftiger Einschätzung von PSS praktikabel ist, oder den Kunden darüber informieren, dass PSS sich weigert, nach solchen Weisungen zu handeln.

A. Anpassung der dem Kunden zur Verfügung stehenden Preisspannen;

B. Beschränkung des Zugangs des Kunden zum Streaming von sofort handelbaren Kursen, einschließlich der Bereitstellung nur manueller Kurse;

C. vom Kundenkonto alle historischen Handelsgewinne, die durch einen solchen Liquiditätsmissbrauch erzielt wurden, wie von PSS nach eigenem Ermessen und in gutem Glauben festgelegt, jederzeit während der Kundenbeziehung abzurufen; und/oder

D. Das Kundenverhältnis unverzüglich schriftlich kündigen.

Darüber hinaus erlaubt PSS keine Arbitrage- und Scalping-Praxis auf den PSS-Handelsplattformen. Transaktionen, die auf Preislatenzarbitragemöglichkeiten beruhen, können widerrufen werden. PSS behält sich das Recht vor, die erforderlichen Korrekturen oder Anpassungen auf dem betreffenden Konto vorzunehmen. Konten, die auf Arbitrage-Strategien beruhen, können nach alleinigem Ermessen von PSS der Kündigung des Händlerkontos unterliegen. Alle Streitigkeiten, die sich aus einer solchen Arbitrage und/oder Manipulation ergeben, werden von PSS nach alleinigem und absolutem Ermessen beigelegt. PSS behält sich das Recht vor, Auszahlungen zurückzuhalten, bis solche Angelegenheiten geklärt sind. Alle hierin genannten Maßnahmen oder Entscheidungen dürfen keine Rechte oder Rechtsmittel, die PSS gegen Sie, Ihr Unternehmen und seine leitenden Angestellten hat, aufheben oder beeinträchtigen, die alle ausdrücklich vorbehalten sind.

4.13.Wenn der Kunde mehr als eine Person ist (z. B. gemeinsame Kontoinhaber):

A. Die Verbindlichkeiten jeder dieser Personen sind unmittelbar, gesamtschuldnerisch;

B. PSS kann auf Weisungen einer Person, die eine solche Person ist oder zu sein scheint, handeln, unabhängig davon, ob diese Person eine solche ist oder nicht
Person ist eine autorisierte Person;

C. Jede Mitteilung oder sonstige Mitteilung von PSS an eine dieser Personen gilt als an alle diese Personen zugestellt;
und

D. Die Rechte von PSS gemäß Ziffer 16 gelten, wenn ein in Ziffer 16 beschriebenes Ereignis in Bezug auf
eine dieser Personen.

4.14. Der Kunde stimmt zu, dass PSS alle Telefongespräche, Internetgespräche (Chat) und Treffen zwischen dem Kunden und PSS aufzeichnen und solche Aufzeichnungen oder Transkripte dieser Aufzeichnungen an jede Partei (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Regulierungsbehörden und /oder Gericht), an den PSS es nach eigenem Ermessen für wünschenswert oder notwendig hält, solche Informationen im Zusammenhang mit Streitigkeiten oder erwarteten Streitigkeiten zwischen PSS und dem Kunden offenzulegen. Aus technischen Gründen kann PSS jedoch die Aufzeichnung eines Gesprächs verhindern, und in jedem Fall werden von PSS angefertigte Aufzeichnungen oder Transkripte entsprechend der üblichen Praxis von PSS vernichtet. Folglich sollte sich der Kunde nicht darauf verlassen, dass solche Aufzeichnungen oder Transkripte verfügbar sind.

5. Margen, Sicherheiten, Zahlungen und Lieferung

5.1. Der Kunde zahlt auf Verlangen an PSS:

A. Solche Geldbeträge in Form von Einlagen oder als Anfangs- oder Nachschusszahlungen, wie sie von PSS verlangt werden. Im Falle eines von PSS an einer Börse abgeschlossenen Kontrakts darf diese Marge nicht geringer sein als der von der jeweiligen Börse festgelegte Betrag oder Prozentsatz zuzüglich einer zusätzlichen Margin, die PSS nach eigenem Ermessen verlangen kann;

B. Geldbeträge, die PSS von Zeit zu Zeit im Rahmen eines Vertrags fällig werden, und solche Beträge, die für oder zur Begleichung eines Sollsaldos auf einem Konto erforderlich sind; und

C. Geldbeträge, die PSS von Zeit zu Zeit als Sicherheit für die Verpflichtungen des Kunden gegenüber PSS verlangen kann.

5.2. Wenn der Kunde eine Zahlung leistet, die einem Einbehalt oder Abzug unterliegt, muss der Kunde diesen zusätzlichen Betrag an PSS zahlen, um sicherzustellen, dass der tatsächlich von PSS erhaltene Betrag dem vollen Betrag entspricht, den PSS erhalten hätte, wenn kein Einbehalt oder Abzug vorgenommen worden wäre.

5.3. Zahlungen auf das Kundenkonto werden von PSS unter der Bedingung gutgeschrieben, dass PSS die entsprechenden Beträge erhält. Dies gilt unabhängig davon, ob dies in Quittungen oder sonstigen Zahlungsaufforderungen oder Zahlungsaufforderungen ausdrücklich vermerkt ist.

5.4. Mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von PSS kann der Kunde anstelle von Bargeld Sicherheiten bei PSS hinterlegen oder PSS eine Garantie oder Freistellung von einer Person in einer für PSS akzeptablen Form zum Zwecke der Einhaltung seiner Verpflichtungen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass PSS nach eigenem Ermessen den Wert bestimmen kann, mit dem Sicherheiten registriert werden und folglich den Betrag, den die Sicherheiten zur Forderung von PSS an den Kunden beitragen. PSS kann diesen Wert der Sicherheiten ohne vorherige Ankündigung an den Kunden ändern.

5.5. Alle Sicherheiten werden von einem von PSS ernannten Zwischenbroker oder einer geeigneten Depotbank gehalten, und der Zwischenbroker oder die berechtigte Depotbank ist für die Einforderung und Entgegennahme aller Zinszahlungen, Erträge und sonstigen Rechte verantwortlich, die dem Kunden zustehen. PSS übernimmt keinerlei Verantwortung für die Handlungen oder Unterlassungen eines Zwischenmaklers oder einer geeigneten Depotbank und haftet gegenüber dem Kunden nicht für Verluste, die direkt oder indirekt aus Handlungen oder Unterlassungen eines solchen Zwischenbrokers oder einer geeigneten Depotbank resultieren.

5.6. PSS hat Anspruch auf:

A. Vom Kunden erhaltene Gelder oder Sicherheiten weiterzugeben, um die Verpflichtungen von PSS gegenüber Dritten zu erfüllen;

B. Sicherheiten in Bezug auf Sicherheiten belasten, verpfänden oder gewähren, um die Verpflichtungen von PSS gegenüber Dritten zu erfüllen. In diesem Fall können die Sicherheiten auf den Namen des Kunden registriert sein oder nicht;

C. Sicherheiten an Dritte verleihen; in diesem Fall können die Sicherheiten auf den Namen des Kunden registriert sein oder nicht; und

D. Rückgabe anderer als der ursprünglichen Sicherheiten oder der Art der Sicherheiten an den Kunden.

PSS ist nicht verpflichtet, dem Kunden über Einnahmen Rechenschaft abzulegen, die PSS aus der Durchführung einer der in dieser Ziffer 5 beschriebenen Tätigkeiten erhält.

5.7. Der Kunde ist verpflichtet, alle von ihm im Rahmen eines Vertrags zu liefernden Gelder oder Vermögenswerte unverzüglich gemäß den Bedingungen dieses Vertrags und gemäß den von PSS erteilten Anweisungen zu liefern, damit PSS seine Verpflichtungen aus einem entsprechenden Vertrag erfüllen kann, der zwischen PSS und ein Dritter.

5.8. Wenn der Kunde in Bezug auf eine Transaktion keine Margin, Einzahlung oder einen anderen gemäß den Bedingungen fälligen Betrag leistet, kann PSS jeden offenen Vertrag ohne vorherige Ankündigung an den Kunden schließen und den Erlös daraus zur Zahlung aller an PSS geschuldeten Beträge verwenden . Dies ist in Ziffer 16 näher geregelt.

5.9. Vorbehaltlich Klausel 9.3 zahlt der Kunde, wenn der Kunde eine Zahlung bei Fälligkeit nicht leistet, Zinsen (ab dem Fälligkeitsdatum und bis zur Zahlung) auf den ausstehenden Betrag zu dem in der Provisions-, Gebühren- und Margentabelle angegebenen Satz .

5.10. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass PSS das Recht hat, zusätzlich zu allen anderen Rechten, die es gemäß den Bedingungen oder nach norwegischem Recht im Allgemeinen hat, die Größe der offenen Position des Kunden (netto oder brutto) zu begrenzen und Aufträge abzulehnen neue Stellen einrichten. Situationen, in denen PSS solche Rechte ausüben kann, sind unter anderem:

PSS ist der Ansicht, dass der Kunde möglicherweise im Besitz von Insiderinformationen ist;

PSS ist der Auffassung, dass ungewöhnliche Handelsbedingungen vorliegen; und

Der Wert der Sicherheiten des Kunden (wie von PSS gemäß Ziffer 5.4 festgelegt) unterschreitet die Mindesteinschussanforderung.

6. Margin-Trades

6.1. Am Tag der Eröffnung eines Margin-Geschäfts zwischen PSS und dem Kunden kann PSS verlangen, dass der Kunde eine Margin auf dem Konto hat, die mindestens der anfänglichen Margin-Anforderung von PSS entspricht.

Die Margin-Anforderung von PSS gilt während der gesamten Laufzeit des Margin-Geschäfts. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass jederzeit eine ausreichende Marge auf dem Konto verfügbar ist. PSS kann den Kunden darüber informieren oder nicht, dass die Margin-Anforderungen nicht erfüllt sind. Wenn die auf dem Konto verfügbare Margin zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit eines Margin-Geschäfts nicht ausreicht, um die Margin-Anforderung von PSS zu decken, ist der Kunde verpflichtet, den Betrag der offenen Margin-Geschäfte zu reduzieren oder ausreichende Mittel an PSS zu überweisen, die ausreichen, um die Rand. Wenn PSS dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Margin-Anforderung nicht erfüllt ist, und die Überweisung von Geldern zur Erfüllung der Margin verlangt, muss diese Überweisung unverzüglich nach PSS-Anfrage erfolgen und bei PSS eingehen. Selbst wenn der Kunde eine solche Übertragung vornimmt, kann PSS nach eigenem Ermessen und ohne Verantwortung gegenüber dem Kunden für eine solche Handlung zu übernehmen, einen oder mehrere Margin-Trades oder einen Teil eines Margin-Trades schließen und/oder Wertpapiere oder anderes Eigentum zu das Konto des Kunden.

6.2. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Margin-Anforderungen ohne vorherige Ankündigung ändern können. Wenn ein Margin-Geschäft eröffnet wurde, darf PSS das Margin-Geschäft nicht nach eigenem Ermessen, sondern nur auf Anweisung des Kunden oder gemäß den Rechten von PSS gemäß den Bedingungen schließen. Wenn PSS der Ansicht ist, dass sein Risiko bei einem Margin-Trade im Vergleich zum Risiko am Tag der Eröffnung eines solchen Margin-Trades gestiegen ist, wird PSS folglich die Margin-Anforderungen erhöhen.

7 Konten

7.1. PSS stellt dem Kunden eine Handelsbestätigung in Bezug auf jede Transaktion oder jeden Kontrakt zur Verfügung, die PSS mit oder für den Kunden abgeschlossen hat, und in Bezug auf jede offene Position, die PSS für den Kunden geschlossen hat. Handelsbestätigungen werden normalerweise sofort nach der Ausführung der Transaktion gemäß Ziffer 7.3 zur Verfügung gestellt.

7.2. Eine Kontozusammenfassung und ein Kontoauszug stehen dem Kunden über die Handelsplattform zur Verfügung. Die Kontozusammenfassung wird normalerweise während der Öffnungszeiten von PSS regelmäßig aktualisiert. Der Kontoauszug wird normalerweise jeden Geschäftstag mit Informationen für den vorherigen Geschäftstag aktualisiert. Durch die Annahme der Bedingungen stimmt der Kunde zu, keine Kontozusammenfassungen oder Kontoauszüge in gedruckter Form von PSS zu erhalten, außer auf ausdrückliche Anfrage.

7.3. Jede von PSS gemäß den Bedingungen zu übermittelnde Notiz oder andere Mitteilung, einschließlich Kontoauszüge und Handelsbestätigungen, kann von PSS nach eigenem Ermessen in elektronischer Form per E-Mail oder durch Anzeige in der Kontoübersicht des Kunden auf der Handelsplattform an den Kunden gesendet werden. Der Kunde ist verpflichtet, PSS hierfür eine E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Eine E-Mail-Nachricht gilt als vom Kunden empfangen, wenn sie von PSS gesendet wird. PSS ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, Änderungen, Umleitungen oder andere Modifikationen, die die Nachricht nach der Übertragung von PSS erfahren kann. Eine Nachricht auf dem Konto des Kunden auf der Handelsplattform gilt als vom Kunden erhalten, wenn PSS die Nachricht auf der Handelsplattform platziert hat.

7.4. Der Kunde ist verpflichtet, den Inhalt jedes Dokuments, einschließlich der von PSS in elektronischer Form übermittelten Dokumente, zu überprüfen. Diese Unterlagen gelten, sofern kein offensichtlicher Fehler vorliegt, als schlüssig, es sei denn, der Kunde teilt PSS innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Dokuments schriftlich mit. Für den Fall, dass der Kunde glaubt, eine Transaktion oder einen Vertrag abgeschlossen zu haben, der eine Handelsbestätigung oder anderweitig eine Buchung auf dem Konto des Kunden hätte vorlegen müssen, aber der Kunde keine solche Bestätigung erhalten hat, muss der Kunde PSS unverzüglich darüber informieren, wann die Der Kunde sollte eine solche Bestätigung erhalten haben. Wenn der Kunde PSS nicht unverzüglich informiert, dass der Kunde eine solche Bestätigung nicht erhalten hat, kann die Transaktion oder der Vertrag nach freiem Ermessen von PSS als nicht existent betrachtet werden.

7.5. Durch die Annahme der Bedingungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass PSS die Wertpapiere des Kunden zusammen mit Wertpapieren anderer Kunden auf Sammelkonten verwahrt. PSS führt ein Register, aus dem das Eigentumsrecht des einzelnen Kunden an den eingetragenen Wertpapieren eindeutig hervorgeht. Der Kunde akzeptiert, dass diese Wertpapiere nicht im Namen des Kunden, sondern im Namen von PSS bei der entsprechenden Clearing-Institution oder Depotbank registriert sind. Folglich hat der Kunde keinen persönlichen Anspruch auf Entschädigung für etwaige Fehler der jeweiligen Clearing-Institution oder Depotbank.

8. Provisionen, Gebühren und sonstige Kosten

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, an PSS die im Provisions-, Gebühren- und Margenplan aufgeführten Provisionen und Gebühren zu zahlen.

8.2. PSS kann diese Provisionen und Gebühren ohne vorherige Ankündigung ändern, wenn Änderungen zum Vorteil des Kunden sind oder die Gründe für die Änderungen auf externen Umständen beruhen, die außerhalb der Kontrolle von PSS liegen, nämlich:

Änderungen in der Beziehung zu den Kontrahenten von PSS wirken sich auf die Kostenstrukturen von PSS aus; und

Es gibt Änderungen bei Provisionen und Gebühren, die normalerweise von PSS an den Kunden weitergegeben werden, wie z
Gebühren von Börsen, Clearinghäusern, Informationsanbietern oder anderen Drittanbietern.

8.3. PSS kann diese Provisionen und Gebühren mit einer Frist von einem Monat ändern, wenn:

A. Die Marktbedingungen, einschließlich des Wettbewerbsverhaltens, erfordern Änderungen der Provisionen von PSS;

B. PSS möchte aus kommerziellen Gründen seine allgemeine Kosten- und Preisstruktur ändern; oder

C. Wesentliche Angaben des Auftraggebers, aufgrund derer einzelne Bedingungen gestellt wurden, haben sich geändert.

8.4. Zusätzlich zu diesen Provisionen und Gebühren ist der Kunde verpflichtet, alle anwendbaren Mehrwertsteuern und sonstigen Steuern, Lager- und Liefergebühren, Wechsel- und Clearingstellengebühren und alle anderen Gebühren zu zahlen, die PSS im Zusammenhang mit einem Vertrag und/oder im Zusammenhang mit Pflege der Kundenbeziehung.

8.5. Darüber hinaus ist PSS berechtigt, vom Auftraggeber folgende Aufwendungen gesondert zu vergüten;

A. Alle aus der Kundenbeziehung resultierenden außerordentlichen Ausgaben, zB Telefon-, Telefax-, Kurier- und Postkosten, wenn der Kunde gedruckte Handelsbestätigungen, Kontoauszüge usw. verlangt, die PSS in elektronischer Form hätte liefern können;

B. Alle Aufwendungen von PSS, die durch die Nichterfüllung durch den Kunden verursacht werden, einschließlich einer von PSS festgesetzten Gebühr in Bezug auf die Weiterleitung von
Erinnerungen, Rechtsbeistand usw.;

C. Alle Ausgaben von PSS im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anfragen von Behörden gemäß norwegischer Gesetzgebung, einschließlich einer von PSS festgesetzten Gebühr für die Weiterleitung von Transkripten und Anlagen sowie für die Anfertigung von Kopien;

D. Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit Sicherheitsleistungen und etwaige Kosten von PSS im Zusammenhang mit einer Verpfändung, sofern vorhanden, einschließlich etwaiger Versicherungsprämienzahlungen; und

E. Alle Ausgaben von PSS im Zusammenhang mit Kommentaren/Berichten des Wirtschaftsprüfers, wenn dies vom Kunden verlangt wird.

8.6. Die Gebühren werden entweder als Festbetrag entsprechend den angefallenen Kosten oder als Prozentsatz bzw. Stundensatz entsprechend der erbrachten Leistung berechnet. Die Berechnungsmethoden können kombiniert werden. PSS behält sich das Recht vor, neue Gebühren einzuführen.

8.7. PSS-Kundenkonten, auf denen für einen festgelegten Zeitraum von 6 Monaten keine Transaktionen (Handel / Abhebungen / Einzahlungen) stattgefunden haben, gelten als ruhende Konten und für solche Konten wird eine ruhende Gebühr von 10 € oder 10 $ pro Monat erhoben.

8.8. PSS kann Provisionen und Gebühren mit seinen Partnern, Introducing Brokern oder anderen Dritten teilen oder von diesen eine Vergütung in Bezug auf von PSS abgeschlossene Verträge erhalten. Einzelheiten zu einer solchen Vergütungs- oder Aufteilungsvereinbarung werden in der entsprechenden Handelsbestätigung nicht aufgeführt. PSS (oder ein Partner) kann von Provisionen, Aufschlägen, Abschlägen oder anderen Vergütungen profitieren, wenn sie im Namen der Vertragspartei handelt.

8.9. Für alle OTC-Geschäfte ist PSS berechtigt, Preise zu stellen, zu denen sie bereit ist, mit dem Kunden zu handeln. Sofern PSS keine Rechte ausübt, die ihr gemäß den Bedingungen zum Abschluss eines Vertrags zustehen, liegt es in der Verantwortung des Kunden, zu entscheiden, ob er einen Vertrag zu diesen Preisen abschließen möchte oder nicht. Die auf den an den Kunden gesendeten Handelsbestätigungen angegebenen Preise beinhalten alle Gebühren, die nicht gesondert ausgewiesen und offengelegt werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Handelsbestätigungen in diesem Formular zu erhalten. Es können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Handlungen von PSS als Market Maker sind in Ziffer 12 näher beschrieben.

8.10. Darüber hinaus erkennt der Kunde an, erkennt an und akzeptiert, dass die in Ziffer 9 (Zins- und Währungsumrechnung) und Ziffer 12 (Market Making) beschriebenen Verfahren dem Kunden zusätzliche Kosten verursachen können.

9. Zins- und Währungsumrechnungen

9.1. Vorbehaltlich der nachstehenden Ziffer 9.2 und sofern nicht anders schriftlich vereinbart, haftet PSS nicht für:

dem Kunden Zinsen auf jedes Guthaben auf einem beliebigen Konto oder auf jeden anderen von PSS gehaltenen Betrag zu zahlen; oder

Konto an den Kunden für alle Zinsen, die PSS auf solche Beträge oder im Zusammenhang mit einem Vertrag erhält.

9.2. Übersteigt das freie Nettokapital eines Kontos bestimmte Beträge, zahlt PSS Zinsen zu den auf der PSS-Website veröffentlichten Sätzen.

9.3. Wenn ein Konto ein negatives freies Nettokapital aufweist, zahlt der Kunde PSS Zinsen auf den vollen Betrag dieses negativen Nettokapitals zu dem in der Gebührenordnung von PSS veröffentlichten Satz.

9.4. PSS kann diese Zinssätze ohne Vorankündigung ändern, wenn Änderungen zum Vorteil des Kunden sind oder die Gründe für die Änderungen auf externen Umständen beruhen, die außerhalb der Kontrolle von PSS liegen, nämlich:

A.Änderungen der Geld- oder Kreditpolitik im In- oder Ausland wirken sich in einer für PSS wichtigen Weise auf das allgemeine Zinsniveau aus;

B. Andere Entwicklungen des allgemeinen Zinsniveaus, auch an den Geld- und Rentenmärkten, in einer für PSS bedeutsamen Weise; und

C. Änderungen im Verhältnis zu den Kontrahenten von PSS wirken sich auf die Kostenstrukturen von PSS aus.

9.5. PSS kann diese Zinssätze mit einer Frist von einem Monat ändern, wenn:

A. Marktbedingungen, einschließlich Wettbewerbsverhalten, erfordern Änderungen der Bedingungen von PSS;

B. PSS möchte aus kommerziellen Gründen seine allgemeine Kosten- und Preisstruktur ändern; und

C. Wesentliche Angaben des Auftraggebers, aufgrund derer einzelne Bedingungen gestellt wurden, haben sich geändert.

9.6. PSS ist berechtigt (aber nicht verpflichtet) zu konvertieren:

A. Alle realisierten Gewinne, Verluste, Optionsprämien, Provisionen, Zinsgebühren und Maklergebühren, die in einer anderen Währung als
Basiswährung des Kunden (dh die Währung, auf die das Kundenkonto lautet) in die Basiswährung des Kunden;

B. Jede Bareinlage in Währung auf eine andere Bareinlage zum Zwecke des Kaufs eines Vermögenswerts, der auf eine andere Währung lautet
als die Basiswährung des Kunden; und

C. Alle von PSS für den Kunden gehaltenen Gelder in einer anderen Währung, die PSS für notwendig oder wünschenswert hält, um die Verpflichtungen und Verbindlichkeiten des Kunden in dieser Währung zu decken.

9.7. Wenn PSS Währungsumrechnungen durchführt, erfolgt dies zu einem angemessenen Wechselkurs, den PSS wählt. PSS ist berechtigt, für die Durchführung einer solchen Umrechnung einen Aufschlag auf die Wechselkurse zu berechnen und für eigene Rechnung einzubehalten, den PSS von Zeit zu Zeit in der Provisions-, Gebühren- und Margentabelle angeben und veröffentlichen kann.

10. Pfandvertrag

10.1. Alle Sicherheiten, die vom Kunden an PSS übertragen oder von PSS oder von PSS-Gegenparteien im Namen des Kunden gehalten werden, werden als Sicherheit für jede Haftung verpfändet, die der Kunde jetzt oder in Zukunft gegenüber PSS haben könnte. Diese Sicherheiten umfassen ohne Einschränkung die Guthaben auf Konten, die auf PSS als dem Kunden gehörend registrierten Wertpapiere.

10.2. Kommt der Kunde einer Verpflichtung aus den Bedingungen nicht nach, ist PSS berechtigt, die verpfändeten Sicherheiten unverzüglich und ohne Vorankündigung oder Gerichtsverfahren zu verkaufen. Ein solcher Verkauf erfolgt auf die Weise, die PSS nach billigem Ermessen bestimmt, und zu dem Preis, den PSS nach billigem Ermessen als den besten erzielbaren Preis bestimmt.

11. Netting-Vereinbarung

11.1. Wenn an einem Tag die gleichen Beträge gemäß den Bedingungen von jeder Partei an die andere in derselben Währung zu zahlen sind, werden an diesem Tag die Verpflichtungen jeder Partei zur Zahlung eines solchen Betrags automatisch erfüllt und erfüllt. Sind die Beträge nicht in derselben Währung, werden die Beträge von PSS nach den in Ziffer 9 genannten Grundsätzen umgerechnet.

11.2. Übersteigt der von einer Partei zu zahlende Gesamtbetrag den von der anderen Partei zu zahlenden Gesamtbetrag, so zahlt die Partei, von der der größere Gesamtbetrag zu zahlen ist, den Überschuss an die andere Partei und die Zahlungsverpflichtungen jeder Partei wird zufrieden und entlassen.

11.3. Wird das Kundenverhältnis gemäß Ziffer 16 beendet, werden die Ansprüche der Parteien gegeneinander im Wege der Aufrechnung endgültig abgegolten (geschlossen). Der Wert offener Kontrakte wird nach den unten in den Klauseln 11.4 bis 11.7 dargelegten Grundsätzen bestimmt und der von einer der Parteien zu zahlende Endbetrag ist die Differenz zwischen den Zahlungsverpflichtungen der Parteien.

11.4. Die Kurse, auf deren Grundlage die Kontrakte geschlossen werden, sind die Marktkurse, die an dem Tag gelten, an dem PSS beschließt, die Kontrakte aufgrund des Verzugsfalls zu schließen.

11.5. PSS kann die Sätze nach billigem Ermessen durch Einholung eines Angebots von einem Market Maker für den betreffenden Vermögenswert oder durch Anwendung von Sätzen aus elektronischen Finanzinformationssystemen bestimmen.

11.6. Bei der Bestimmung des Wertes der zu verrechnenden Kontrakte wendet PSS ihre üblichen Spreads an und schließt alle Kosten und sonstigen Gebühren ein.

11.7. Diese Netting-Vereinbarung hat Rechtswirkung gegenüber einem Nachlass und den Gläubigern der Parteien des Kundenverhältnisses.

12. Market-Making

12.1. Wenn PSS als Agent für den Kunden Aufträge an einer anerkannten Börse oder Terminbörse ausführt, ist PSS an einem solchen Handel nicht beteiligt, so dass Aufträge im Handelssystem der jeweiligen Börse zum besten und höchsten Preis ausgeführt werden günstige Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Bestellung oder gemäß den spezifischen Anweisungen des Kunden verfügbar sind, z. B. in einer Situation, in der der Kunde beschlossen hat, die Bestellung zu begrenzen, wird PSS keinen zusätzlichen Spread in den für den Kunden erzielten Preis der Ausführung einbeziehen, aber wird nach der Gebührenordnung vergütet.

12.2. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass PSS in bestimmten Märkten, einschließlich, aber nicht unbedingt beschränkt auf Devisenmärkte, OTC-Devisenoptionen, Kryptowährung und CFD-Kontrakte, als Market Maker auftreten kann.

12.3. PSS wird dem Kunden auf schriftliche Anfrage des Kunden mitteilen, ob PSS bei einem bestimmten Instrument als Market Maker auftreten darf.

12.4. Als Market Maker wird PSS unter normalen Marktbedingungen die Geld- und Briefkurse des Kunden stellen.

12.5. Damit PSS Preise mit der Geschwindigkeit stellen kann, die normalerweise mit spekulativem Handel verbunden ist, muss sich PSS möglicherweise auf verfügbare Preis- oder Verfügbarkeitsinformationen verlassen, die sich später aufgrund spezifischer Marktbedingungen als fehlerhaft erweisen können, z Liquidität oder Aussetzung eines Vermögenswerts oder Fehler in Feeds von Informationsanbietern oder Zitaten von Kontrahenten. Wenn dies der Fall ist und PSS bei der Preisangabe an den Kunden in gutem Glauben gehandelt hat, kann PSS den Handel mit dem Kunden stornieren, muss dies jedoch innerhalb einer angemessenen Frist tun und dem Kunden den Grund für eine solche Stornierung vollständig erklären .

12.6. Nach der Ausführung einer Position mit einem Kunden kann PSS nach eigenem Ermessen diese Kundenposition nachträglich mit einer anderen Kundenposition oder einer Position bei einer der PSS-Kontrahenten verrechnen oder eine eigene Position am Markt behalten, um Handelsgewinne zu erzielen aus solchen Positionen. Solche Entscheidungen und Handlungen können daher dazu führen, dass PSS Kundenpositionen zu Preisen verrechnet, die sich von den dem Kunden angebotenen Preisen unterscheiden, was zu Handelsgewinnen oder -verlusten für PSS führt. Dies kann wiederum die Möglichkeit erhöhen, dass dem Kunden fällige implizite Kosten (dh die Differenz zwischen dem Preis, zu dem der Kunde mit PSS gehandelt hat, und dem Preis, zu dem PSS später mit Kontrahenten und/oder anderen Kunden gehandelt hat) entstehen auf die von PSS aufgrund der Market-Making-Funktion erzielten Gewinne. Die Market-Making-Funktion kann jedoch für PSS mit erheblichen Kosten verbunden sein, wenn sich der Markt im Vergleich zu dem Preis, zu dem PSS mit dem Kunden gehandelt hat, gegen PSS entwickelt.

12.7. Aufgrund der Tätigkeit von PSS als Market Maker akzeptiert der Kunde, dass PSS nicht verpflichtet ist, dem Kunden die bestmögliche Ausführung in diesen Märkten zu bieten. Darüber hinaus akzeptiert der Kunde, dass PSS in solchen Märkten Positionen halten kann, die den Positionen des Kunden widersprechen, was zu potenziellen Interessenkonflikten zwischen PSS und dem Kunden führen kann.

12.8. In Märkten, in denen PSS als Market Maker auftritt, kann PSS Provisionen verlangen oder auch nicht. Unabhängig davon, ob PSS Provisionen erhebt oder nicht, akzeptiert der Kunde jedoch, dass PSS versuchen wird, zusätzliche Gewinne aus seiner Leistung als Market Maker zu erzielen, und die Höhe solcher Gewinne kann beträchtlich sein, wenn und verglichen mit der Margin-Einzahlung des Kunden .

12.9. Der Kunde erkennt an, erkennt an und akzeptiert, dass der dem Kunden angebotene Preis einen Spread im Vergleich zu dem Preis beinhaltet, zu dem PSS den Kontrakt in einem Handel mit einem anderen Kunden oder einer Gegenpartei möglicherweise gedeckt hat oder voraussichtlich abdecken kann. Darüber hinaus erkennt der Kunde an, erkennt an und akzeptiert, dass der genannte Spread eine Vergütung für PSS darstellt und dass ein solcher Spread nicht für alle Kontrakte berechnet werden kann und dass ein solcher Spread nicht in der Handelsbestätigung angegeben oder dem Kunden anderweitig bekannt gegeben wird.

12.10. Jegliche Provisionskosten, Zinsgebühren, Kosten, die mit dem von PSS als Market Maker in bestimmten Märkten notierten Spread verbunden und darin enthalten sind, und andere Gebühren und Gebühren beeinflussen folglich das Handelsergebnis des Kunden und wirken sich negativ auf die Handelsleistung des Kunden im Vergleich zu eine Situation, in der solche Provisionskosten, Zinsaufwendungen, Kosten im Zusammenhang mit und in den Spreads enthalten sind, nicht angefallen sind.

12.11. Während Handelsspreads und Provisionen im Verhältnis zum Wert der gehandelten Basiswerte normalerweise als moderat angesehen werden, können diese Kosten im Vergleich zur Margin-Einzahlung des Kunden beträchtlich sein. Dies hat zur Folge, dass die Margin-Einzahlung des Kunden durch Handelsverluste, die dem Kunden entstehen können, und durch die direkt sichtbaren Handelskosten wie Provisionen, Zinsgebühren und Maklergebühren sowie durch die nicht sichtbaren Kosten für den Kunden aufgebraucht werden kann aufgrund der Leistung von PSS als Market Maker.

12.12. Wenn der Kunde ein aktiver Händler ist und zahlreiche Transaktionen durchführt, können die Gesamtauswirkungen der sichtbaren sowie der nicht sichtbaren Kosten erheblich sein. Folglich muss der Kunde möglicherweise erhebliche Gewinne an den Märkten erzielen, um die mit den Handelsaktivitäten mit PSS verbundenen Kosten zu decken. Bei sehr aktiven Händlern können diese Kosten im Laufe der Zeit den Wert der hinterlegten Margin übersteigen. Normalerweise ist beim Handel mit Margin-Derivaten der Anteil der mit der Ausführung einer Transaktion verbundenen Kosten umso höher, je niedriger der Prozentsatz des anwendbaren Margin-Satzes ist.

12.13. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Bereich des Market Making in Devisen, OTC-Devisenoptionen, CFD-Kontrakten und anderen OTC-Produkten erhebliche implizite Kosten durch die von PSS in ihrer Funktion als Markt erzielten Gewinne entstehen können Hersteller.

12.14. Die Leistung von PSS als Market Maker kann sich negativ auf das Konto des Kunden bei PSS auswirken und die genannten impliziten Kosten sind für den Kunden zu keinem Zeitpunkt direkt sichtbar oder direkt quantifizierbar.

12.15. PSS ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet und wird zu keinem Zeitpunkt Einzelheiten zu ihrer Leistung oder ihren Erträgen als Market Maker oder Einzelheiten zu anderen Provisionen, Gebühren und Gebühren offenlegen.

12.16. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass CFD-Kontrakte OTC-Produkte sein können, die von PSS notiert werden, während sie als Marker Maker tätig sind und nicht an einer anerkannten Börse gehandelt werden. Daher kann die obige Beschreibung der impliziten, nicht sichtbaren Kosten im Zusammenhang mit der Leistung von PSS als Market Maker auch für jeden CFD-Kontrakt gelten.

13. Aggregation und Aufteilung

13.1. Die Bestellungen des Kunden können nach Ermessen von PSS mit eigenen Bestellungen von PSS, Bestellungen von PSS-Mitarbeitern und/oder mit PSS verbundenen Personen (einschließlich Mitarbeitern und anderen Kunden) zusammengefasst werden. Darüber hinaus kann PSS bei der Ausführung solcher Aufträge die Aufträge des Kunden sowie aggregierte Aufträge aufteilen. Obwohl Aufträge nur dann aggregiert oder aufgeteilt werden, wenn PSS vernünftigerweise davon ausgeht, dass dies im besten Interesse seiner Kunden ist, kann die Aggregation und Aufteilung manchmal dazu führen, dass der Kunde einen ungünstigeren Preis erhält, als wenn die Aufträge des Kunden separat ausgeführt worden wären oder gegenseitig.

14. Interessenkonflikte

14.1. PSS, seine Partner oder andere mit PSS verbundene Personen können ein Interesse, eine Beziehung oder eine Vereinbarung haben, die in Bezug auf eine Transaktion oder einen Vertrag, die von PSS im Rahmen der Bedingungen durchgeführt werden, oder eine Beratung, die von PSS durchgeführt wird, wesentlich sind. Durch die Annahme der Bedingungen stimmt der Kunde zu, dass PSS solche Geschäfte ohne vorherige Bezugnahme auf den Kunden abwickeln kann.

14.2. Darüber hinaus kann PSS Beratung, Empfehlungen und andere Dienstleistungen für Dritte erbringen, deren Interessen mit den Interessen des Kunden in Konflikt oder Konkurrenz stehen können, und PSS, seine Mitarbeiter und die Mitarbeiter eines jeden von ihnen können im Namen anderer Kunden handeln, die möglicherweise Positionen gegenüber dem Kunden oder konkurrieren mit dem Kunden um die gleiche oder eine ähnliche Position.