Risikohinweise

ANGABEN ZUM RISIKO


A. Risikofaktoren des Emittenten

PSS kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ändern. Sie sollten die aktuellste Version dieser Nutzungsbedingungen überprüfen, indem Sie die PSS-Website besuchen und auf den Hyperlink zu den Nutzungsbedingungen am Ende der Seite klicken. Ihr fortgesetzter Zugriff auf und Ihre Nutzung dieser Website stellt Ihre Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen in der geänderten Fassung dar. Die einzige Mitteilung über Änderungen oder Modifikationen dieser Nutzungsbedingungen erfolgt durch die Veröffentlichung der überarbeiteten Nutzung durch PSS auf dieser Website; PSS wird Sie nicht gesondert über Änderungen oder Modifikationen informieren.

1. PSS als Emittent oder Gegenpartei

Ist PSS Emittent oder Kontrahent der betreffenden Finanzinstrumente, birgt eine Anlage in solche Finanzinstrumente das Risiko, dass PSS ihren Verpflichtungen aus den betreffenden Finanzinstrumenten zu einem relevanten Fälligkeitstag nicht nachkommen kann.

Um das Risiko einzuschätzen, sollten potenzielle Anleger alle in den Angebotsunterlagen zu den jeweiligen Finanzinstrumenten enthaltenen Informationen berücksichtigen und sich bei Bedarf an ihre eigenen professionellen Berater wenden.

Das Risiko im Zusammenhang mit der Fähigkeit von PSS, seinen Verpflichtungen in Bezug auf solche Finanzinstrumente nachzukommen, wird anhand der von unabhängigen Ratingagenturen vergebenen Kreditratings beschrieben. Ein Rating ist keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten von Finanzinstrumenten und kann jederzeit von der vergebenden Ratingagentur ausgesetzt, herabgesetzt oder zurückgezogen werden. Eine Aussetzung, Herabsetzung oder Rücknahme eines zugewiesenen Ratings kann sich nachteilig auf den Marktpreis einiger Finanzinstrumente auswirken, bei denen PSS der Emittent ist.

Rating nachrangiger Verbindlichkeiten Alle Finanzinstrumente, die nachrangige Verbindlichkeiten der PSS sind, können niedriger als die oben genannten bewertet werden, da im Falle einer Insolvenz oder Liquidation der PSS die sich aus diesen Verbindlichkeiten ergebenden Ansprüche gegenüber den Forderungen der Gläubiger der PSS nachrangig sind die nicht auch untergeordnet sind.

Der Wert von Finanzinstrumenten, bei denen PSS der Emittent oder die Gegenpartei ist, wird voraussichtlich teilweise durch die allgemeine Einschätzung der Anleger zur Bonität von PSS beeinflusst. Jede Herabsetzung der Kreditwürdigkeit von PSS könnte zu einer Wertminderung dieser Finanzinstrumente führen. Wenn in Bezug auf PSS ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, kann die Rückgabe an einen Inhaber oder eine Partei eines solchen Finanzinstruments begrenzt sein und eine etwaige Beitreibung wird sich wahrscheinlich erheblich verzögern.

B. Allgemeine Risikofaktoren in Bezug auf Finanzinstrumente

1. Keine Zahlungen oder Lieferungen bis zur Abrechnung

Potenzielle Anleger sollten beachten, dass, wenn während der Laufzeit eines Finanzinstruments keine regelmäßigen Zinszahlungen oder sonstigen Ausschüttungen zu leisten sind, solche Finanzinstrumente in Form von Wertpapieren vorliegen oder anderweitig handelbar sind, eine Verwertung dieser Finanzinstrumente auf dem Sekundärmarkt erfolgt kann die einzige Rendite sein, die dem Anleger vor der Abwicklung solcher Finanzinstrumente potenziell zur Verfügung steht. Anleger sollten jedoch die unter den Überschriften „Marktwert“ und „Finanzinstrumente können illiquide“ beschriebenen Risikofaktoren beachten, die unter der Überschrift „D. Marktfaktoren“ in diesem Zusammenhang weiter unten.

2. Vorzeitige Kündigung aus außergewöhnlichen Gründen, Rechtswidrigkeit und höherer Gewalt

Falls dies in den Geschäftsbedingungen eines Finanzinstruments angegeben ist, wenn PSS oder gegebenenfalls der betreffende Dritte feststellt, dass die Erfüllung seiner Verpflichtungen in Bezug auf die betreffenden Finanzinstrumente aus Gründen, auf die er keinen Einfluss hat, aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise ungesetzlich oder undurchführbar ist oder PSS bzw in Bezug auf solche Finanzinstrumente kann PSS bzw. der jeweilige Dritte nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung diese Finanzinstrumente vorzeitig kündigen. Potenzielle Käufer sollten die Bedingungen der jeweiligen Finanzinstrumente überprüfen, um festzustellen, ob und wie diese Bestimmungen für solche Finanzinstrumente gelten und welche Folgen eine solche Kündigung hat, einschließlich der daraus resultierenden Zahlungen.

3. Marktstörungen, Anpassungen und vorzeitige Beendigung von Finanzinstrumenten

Wenn dies in den Geschäftsbedingungen der Finanzinstrumente angegeben ist, kann die jeweilige Berechnungsstelle feststellen, dass zu einem relevanten Zeitpunkt eine Marktstörung eingetreten ist oder vorliegt. Eine solche Feststellung kann die Bewertung des jeweiligen Basiswerts verzögern, was sich auf den Wert der jeweiligen Finanzinstrumente auswirken kann und/oder die Abwicklung in Bezug auf diese Finanzinstrumente verzögern.

Darüber hinaus kann die Berechnungsstelle, wenn dies in den Bedingungen eines Finanzinstruments angegeben ist, Anpassungen dieser Bedingungen vornehmen, um relevante Anpassungen oder Ereignisse in Bezug auf den Basiswert zu berücksichtigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bestimmung eines Nachfolgers von des jeweiligen Basiswerts bzw. seines Emittenten oder seines Sponsors. Darüber hinaus kann PSS bzw. die jeweilige Drittpartei unter bestimmten Umständen die betreffenden Finanzinstrumente nach einem solchen Ereignis vorzeitig kündigen.

Potenzielle Käufer sollten die Bedingungen der jeweiligen Finanzinstrumente überprüfen, um festzustellen, ob und wie diese Bestimmungen auf solche Finanzinstrumente anwendbar sind und was eine relevante Anpassung oder ein relevantes Ereignis darstellt.

4. Besteuerung

Potenzielle Käufer und Verkäufer von Finanzinstrumenten sollten sich bewusst sein, dass sie gemäß den Gesetzen und Gepflogenheiten des Landes, in das die entsprechenden Finanzinstrumente übertragen werden, möglicherweise zur Zahlung von Stempelsteuern oder anderen Dokumentengebühren verpflichtet werden.

Die Zahlung und/oder Lieferung eines fälligen Betrags in Bezug auf Finanzinstrumente kann von der Zahlung bestimmter Steuern, Abgaben und/oder Kosten abhängig gemacht werden, wie in den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Finanzinstrumente vorgesehen. PSS bzw. der betreffende Dritte ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von einem im Rahmen solcher Finanzinstrumente zu zahlenden oder zu liefernden Betrag einen Betrag oder einen Teil einzubehalten oder abzuziehen, der für die Rechnungslegung erforderlich ist Steuern, Abgaben, Gebühren, Einbehalte oder andere Zahlungen bezahlen.

Potenzielle Anleger sollten die Bedingungen der jeweiligen Finanzinstrumente überprüfen, um festzustellen, ob und wie diese Bestimmungen für solche Finanzinstrumente gelten.

Potenzielle Käufer, die Zweifel an ihrer steuerlichen Situation haben, sollten ihren eigenen unabhängigen Steuerberater konsultieren. Darüber hinaus sollten sich potenzielle Käufer bewusst sein, dass sich die steuerlichen Vorschriften und deren Anwendung durch die zuständigen Steuerbehörden von Zeit zu Zeit ändern. Dementsprechend ist es nicht möglich, die genaue steuerliche Behandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt vorherzusagen.

5. Ausübungshinweise und Zertifizierungen

Wenn für Finanzinstrumente Bestimmungen über die Zustellung einer Ausübungserklärung gelten und diese Mitteilung nach dem in den Bedingungen der jeweiligen Finanzinstrumente angegebenen spätesten Zeitpunkt bei der oder den genannten Parteien eingeht, kann sie als nicht ordnungsgemäß zugestellt gelten bis einen späteren Tag. Eine solche mutmaßliche Verzögerung kann im Fall von Finanzinstrumenten mit Barausgleich den bei Fälligkeit zu zahlenden Barbetrag gegenüber dem, was er ansonsten ohne eine solche angenommene Verzögerung gewesen wäre, erhöhen oder verringern.

Bei Finanzinstrumenten, die nur an einem Tag oder nur während eines Ausübungszeitraums ausübbar sind und nicht automatisch ausgeübt werden sollen, jede Ausübungsmitteilung, sofern sie nicht bis zum in den Bedingungen der jeweiligen Finanzinstrumente angegebenen spätesten Zeitpunkt erfolgt , erlischt.

Das Versäumnis, gemäß den Bedingungen einer Emission von Finanzinstrumenten erforderliche Bescheinigungen vorzulegen, kann zum Verlust oder zur Unfähigkeit führen, Beträge oder Lieferungen zu erhalten, die ansonsten aus solchen Finanzinstrumenten fällig sind. Potenzielle Käufer sollten die Bedingungen der jeweiligen Finanzinstrumente überprüfen, um festzustellen, ob und wie diese Bestimmungen für solche Finanzinstrumente gelten.

Nicht gemäß ihren Bedingungen ausgeübte Finanzinstrumente verfallen wertlos. Potenzielle Käufer sollten die Bedingungen der jeweiligen Finanzinstrumente überprüfen, um festzustellen, ob diese Finanzinstrumente einer automatischen Ausübung unterliegen und wann und wie eine Ausübungsmitteilung gültig zugestellt werden kann.

6. Zeitverzögerung nach dem Training

Wenn Finanzinstrumente durch eine Barzahlung ausgeübt und beglichen werden sollen, kann es bei ihrer Ausübung zu einer zeitlichen Verzögerung zwischen dem Zeitpunkt der Ausübung und der Bestimmung des für diese Ausübung geltenden Barbetrags kommen. Eine solche Verzögerung zwischen dem Zeitpunkt der Ausübung und der Ermittlung des Barbetrags wird in den Bedingungen der jeweiligen Finanzinstrumente angegeben. Diese Verzögerung kann jedoch erheblich länger sein, insbesondere im Falle einer Verzögerung bei der Ausübung solcher Finanzinstrumente mit Barausgleich aufgrund von täglichen maximalen Ausübungsbeschränkungen oder wenn die Berechnungsstelle zu einem relevanten Zeitpunkt eine Marktstörung festgestellt hat. Der geltende Barbetrag könnte sich ohne eine solche Verzögerung verringern oder erhöhen.

Potenzielle Käufer sollten die Bedingungen der jeweiligen Finanzinstrumente überprüfen, um festzustellen, ob und wie diese Bestimmungen für solche Finanzinstrumente gelten.

7. Sehr volatile Märkte

Finanzinstrumente können an die Preise von Warenkontrakten und derivativen Instrumenten gekoppelt sein, einschließlich Futures und Optionen, die sehr volatil sind. Preisbewegungen von Terminkontrakten, Terminkontrakten und anderen derivativen Kontrakten, mit denen ein Finanzinstrument verbunden sein kann, werden unter anderem beeinflusst durch Zinssätze, sich ändernde Angebots- und Nachfragebeziehungen, Handels-, Steuer-, Geld- und Devisenkontrollprogramme und -richtlinien von Regierungen sowie nationale und internationale politische und wirtschaftliche Ereignisse und Maßnahmen. Darüber hinaus greifen Regierungen von Zeit zu Zeit direkt oder indirekt und durch Regulierung in bestimmte Märkte ein, insbesondere in Währungen und zinsbezogenen Futures und Optionen. Solche Eingriffe sollen oft direkt die Preise beeinflussen und können zusammen mit anderen Faktoren dazu führen, dass sich alle diese Märkte unter anderem aufgrund von Zinsschwankungen schnell in die gleiche Richtung bewegen. Eine solche Intervention kann sich nachteilig auf den Wert bestimmter Finanzinstrumente auswirken.

8. Kommission

Bevor ein Anleger ein Finanzinstrument kauft, sollte er sich über alle Provisionen und sonstigen Gebühren informieren, für die Sie haften. Wenn Gebühren nicht in Geldbeträgen (sondern beispielsweise als Prozentsatz des Vertragswerts) angegeben werden, sollte eine klare und schriftliche Erklärung einschließlich geeigneter Beispiele eingeholt werden, um festzustellen, was solche Gebühren in bestimmten Geldbeträgen wahrscheinlich bedeuten. Bei Futures wird die Provision als Prozentsatz berechnet, normalerweise als Prozentsatz des gesamten Kontraktwerts und nicht einfach als Prozentsatz einer anfänglichen Zahlung.

C. Produktspezifische Risikofaktoren

1. Produktspezifische Risikofaktoren

Unterschiedliche Finanzinstrumente beinhalten unterschiedliche Risikoniveaus und bei der Entscheidung, ob Finanzinstrumente gehandelt oder gekauft werden sollen, sollten potenzielle Anleger Folgendes beachten.

Eine Anlage in Finanzinstrumente ist mit Risiken verbunden. Zu diesen Risiken können unter anderem Aktienmarkt-, Rentenmarkt-, Devisen-, Zinssatz-, Marktvolatilitäts- und wirtschaftliche, politische und regulatorische Risiken sowie jede Kombination dieser und anderer Risiken gehören. Einige dieser Risiken werden im Folgenden kurz erörtert.

Potenzielle Käufer sollten Erfahrung in Bezug auf Transaktionen mit Instrumenten wie den entsprechenden Finanzinstrumenten und den diesen Finanzinstrumenten zugrunde liegenden Basiswerten haben.

Potenzielle Käufer sollten die mit einer Anlage in die entsprechenden Finanzinstrumente verbundenen Risiken verstehen und eine Anlageentscheidung nur treffen, nachdem sie mit ihren Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs- und sonstigen Beratern sorgfältig geprüft haben, ob (a) die Eignung einer Anlage in die entsprechenden Finanzanlagen Finanzinstrumente unter Berücksichtigung ihrer eigenen besonderen finanziellen, steuerlichen und sonstigen Umstände, (b) die in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen zu den jeweiligen Finanzinstrumenten und (c) den jeweiligen Basiswert.

Finanzinstrumente können an Wert verlieren, und bei kapitalgeschützten Finanzinstrumenten sollten Anleger beachten, dass der bei Fälligkeit fällige Barbetrag unabhängig von ihrer Anlage in diese Finanzinstrumente niemals unter einem bestimmten Mindestbarbetrag liegen wird.

Eine Anlage in ein Finanzinstrument sollte nur nach Einschätzung der Richtung, des Zeitpunkts und des Ausmaßes möglicher zukünftiger Wertänderungen des jeweiligen Basiswerts und/oder der Zusammensetzung und/oder der Berechnungsmethode des jeweiligen Basiswerts erfolgen, da die Rendite einer solchen Anlage hängt unter anderem von solchen Änderungen ab.

Ein Anleger in ein Finanzinstrument muss grundsätzlich die Richtung, den Zeitpunkt und das Ausmaß einer erwarteten Wertänderung des jeweiligen Basiswerts richtig einschätzen. Mehrere Risikofaktoren können gleichzeitig auf ein Finanzinstrument wirken, so dass die Auswirkungen eines bestimmten Risikofaktors nicht vorhersehbar sind. Darüber hinaus kann mehr als ein Risikofaktor einen sich verstärkenden Effekt haben, der möglicherweise nicht vorhersehbar ist.

Es kann keine Zusicherung hinsichtlich der Auswirkungen gegeben werden, die eine Kombination von Risikofaktoren auf den Wert eines Finanzinstruments haben kann.

Finanzinstrumente, die an einen Basiswert gekoppelt sind, stellen eine Anlage dar, die an die wirtschaftliche Performance des jeweiligen Basiswerts gekoppelt ist, und potenzielle Anleger sollten beachten, dass die Rendite (sofern vorhanden) ihrer Anlage in solche Finanzinstrumente von der Wertentwicklung dieses Basiswerts abhängt.

Potenzielle Anleger sollten außerdem beachten, dass der Marktwert solcher Finanzinstrumente zwar an diesen Basiswert gekoppelt ist und von diesem Basiswert (positiv oder negativ) beeinflusst wird, jede Änderung jedoch möglicherweise nicht vergleichbar und unverhältnismäßig sein kann.

Es ist nicht vorhersehbar, wie sich der Stand des jeweiligen Basiswerts im Zeitverlauf verändern wird. Im Gegensatz zu einer Direktanlage in den jeweiligen Basiswert verbriefen solche Finanzinstrumente das Recht auf Zahlung bzw Instrumente, die regelmäßige Zinszahlungen beinhalten können (sofern in den Bedingungen für solche Finanzinstrumente angegeben), die ganz oder teilweise unter Bezugnahme auf die Wertentwicklung des jeweiligen Basiswerts bestimmt werden können. Die anwendbaren Geschäftsbedingungen legen die Bestimmungen für die Bestimmung des/der zu zahlenden oder zu liefernden Betrag(s) an dem/den festgelegten oder bestimmbaren Datum(en) in Bezug auf die betreffenden Finanzinstrumente fest, einschließlich etwaiger regelmäßiger Zinszahlungen .

ANLEGER IN FINANZINSTRUMENTEN, DIE MIT EINEM ERGEBNIS VERBUNDEN SIND, MÜSSEN DIE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER RELEVANTEN FINANZINSTRUMENTE ÜBERPRÜFEN, UM ZU BESTIMMEN, WELCHES DAS RELEVANTE ERGEBNIS IST UND ZU SEHEN, WIE SOWOHL ZAHLUNGSBEZÜGLICHE BZW BETRAG(E) SIND ZAHLBAR UND/ODER LIEFERBAR, BEVOR SIE ENTSCHEIDEN, SOLCHE FINANZINSTRUMENTE ZU KAUFEN.

Die einzige Rendite aus Finanzinstrumenten kann die potenzielle Zahlung bzw. Lieferung der bei Ausübung oder Rückzahlung zu zahlenden oder anderweitig fälligen Beträge und die Zahlung von regelmäßigen Zinszahlungen sein, und potenzielle Käufer sollten die Bedingungen der jeweiligen Finanzinstrumente, um festzustellen, welcher Betrag(e) unter welchen Umständen und wann zu zahlen und/oder zu liefern ist/sind.

PSS bzw. der jeweilige Dritte können mehrere Emissionen von Finanzinstrumenten auf denselben Basiswert begeben. Es kann jedoch nicht zugesichert werden, dass PSS bzw. der jeweilige Dritte mehr als eine Emission von Finanzinstrumenten im Zusammenhang mit einem solchen Basiswert begeben wird. Die Anzahl der ausstehenden Finanzinstrumente kann zu einem bestimmten Zeitpunkt beträchtlich sein.

Finanzinstrumente können unter anderem an Beteiligungspapiere, Indizes, Währungen, Kredite bestimmter Unternehmen, Derivate, Rohstoffe und/oder Rohstoff-Futures, Private Equity oder illiquide Vermögenswerte und Immobilien, Wertpapiere mit niedriger Kreditqualität, notleidende Wertpapiere, Anlagen . gebunden sein in Schwellen- oder Entwicklungsländern und/oder Fondsanteilen, einschließlich Hedgefonds.

2. An Beteiligungspapiere gebundene Finanzinstrumente

In Bezug auf Finanzinstrumente, die an einen Aktienwert oder einen Korb von Aktienwerten gebunden sind, können Anleger an den festgelegten oder bestimmbaren Tagen in Bezug auf diese Finanzinstrumente entweder eine bestimmte Anzahl der betreffenden Aktienwerte in physischer Form und/oder Zahlung eines Betrags, der unter Bezugnahme auf den Wert der betreffenden Beteiligungspapiere an einem bestimmten Datum oder an bestimmten Daten im Vergleich zu einem anderen Datum oder anderen Daten bestimmt wird. Dementsprechend kann eine Anlage in solche Finanzinstrumente ähnliche Marktrisiken bergen wie eine Direktanlage in die entsprechenden Aktienwerte, und Anleger sollten sich entsprechend beraten lassen. Zinsen (sofern zutreffend), die auf solche Finanzinstrumente zu zahlen sind, können unter Bezugnahme auf den Wert eines oder mehrerer Beteiligungspapiere an einem oder mehreren gegebenen Tagen im Vergleich zu einem anderen Datum oder an anderen Tagen oder unter Bezugnahme auf Dividenden berechnet werden, die in Bezug auf solche Beteiligungen gezahlt wurden Wertpapiere.

In Bezug auf solche Finanzinstrumente hat kein Emittent der relevanten Beteiligungspapiere an der Erstellung eines Angebotsdokuments in Bezug auf die relevanten Finanzinstrumente oder die Bedingungen der relevanten Finanzinstrumente teilgenommen und PSS wird keine Nachforschungen oder Anfragen bei in Bezug auf die darin enthaltenen Informationen über einen solchen Emittenten oder in den Dokumenten, aus denen diese Informationen entnommen wurden. Folglich kann nicht garantiert werden, dass alle Ereignisse vor dem Ausgabedatum der betreffenden Finanzinstrumente (einschließlich Ereignissen, die die Richtigkeit oder Vollständigkeit von öffentlich zugänglichen Dokumenten beeinträchtigen würden, die von PSS bei der Erstellung von Angebotsdokumenten in Bezug auf die betreffenden Finanzinstrumente verwendet werden) Finanzinstrumente), die sich auf den Handelspreis der betreffenden Beteiligungspapiere auswirken würden, öffentlich bekannt gegeben worden sein. Die nachträgliche Offenlegung solcher Ereignisse oder die Offenlegung oder Nichtoffenlegung wesentlicher zukünftiger Ereignisse in Bezug auf den Emittenten solcher Aktienwerte könnte sich auf den Handelspreis dieser Aktienwerte und damit auf den Handelspreis oder den Wert dieser Finanzinstrumente auswirken.

Sofern in den Bedingungen dieser Finanzinstrumente nichts anderes bestimmt ist, haben die Inhaber dieser Finanzinstrumente keine Stimmrechte oder Rechte auf Dividenden oder Ausschüttungen oder andere Rechte in Bezug auf die jeweiligen Beteiligungspapiere, auf die sich diese Finanzinstrumente beziehen.

 

3. An Indizes gebundene Finanzinstrumente

In Bezug auf Finanzinstrumente, die an einen Index oder einen Korb von Indizes gekoppelt sind, können Anleger an den festgelegten oder bestimmbaren Tagen in Bezug auf diese Finanzinstrumente einen Betrag erhalten, der unter Bezugnahme auf den Wert des jeweiligen Index oder der Indizes am ein bestimmtes Datum oder mehrere Daten im Vergleich zu einem anderen Datum oder anderen Daten und/oder der physischen Lieferung von Vermögenswerten, die mit dem betreffenden Index oder den entsprechenden Indizes verbunden sind. Zinsen (sofern zutreffend) für solche Finanzinstrumente können unter Bezugnahme auf den Wert eines oder mehrerer relevanter Indizes an einem oder mehreren gegebenen Tagen im Vergleich zu einem oder mehreren anderen Tagen berechnet werden.

 

4. An Währungen gebundene Finanzinstrumente

In Bezug auf Finanzinstrumente, die an eine oder mehrere Währungen gekoppelt sind, können Anleger an dem oder den in Bezug auf diese Finanzinstrumente bestimmten oder bestimmbaren Datum(en) eine Zahlung eines Betrags erhalten, der unter Bezugnahme auf den Wert der betreffenden Währungen an einem bestimmten Tag bestimmt wird, oder Daten im Vergleich zu einem anderen Datum oder anderen Daten. Die auf solche Finanzinstrumente zu zahlenden Zinsen (sofern zutreffend) können unter Bezugnahme auf den Wert einer oder mehrerer der relevanten Währungen an einem bestimmten Datum oder an bestimmten Tagen im Vergleich zu einem anderen Datum oder an anderen Tagen berechnet werden.

Wechselkursschwankungen der jeweiligen Währung (oder einer oder mehrerer Währungen in einem Währungskorb) wirken sich auf den Wert von Finanzinstrumenten aus, die an diese Währung(en) gekoppelt sind. Darüber hinaus können Anleger, die Gewinne oder Verluste aus dem Erhalt von Geldern oder dem Verkauf solcher Finanzinstrumente in ihre Heimatwährung umwandeln möchten, von Wechselkursschwankungen zwischen ihrer Heimatwährung und der jeweiligen Währung (oder einer oder mehreren der Währungen) betroffen sein in einem Währungskorb). Währungswerte können von komplexen politischen und wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden, einschließlich staatlicher Maßnahmen zur Festsetzung oder Stützung des Wertes einer Währung (oder einer oder mehrerer Währungen in einem Währungskorb), unabhängig von anderen Marktkräften. Käufer von Finanzinstrumenten, die an eine oder mehrere Währungen gekoppelt sind, riskieren, ihre gesamte Anlage zu verlieren, wenn sich die Wechselkurse der entsprechenden Währung (oder einer oder mehrerer Währungen in einem Währungskorb) nicht in die erwartete Richtung entwickeln.

Wenn nachfolgend zusätzliche Finanzinstrumente oder Optionen in Bezug auf bestimmte Währungen oder bestimmte Währungsindizes ausgegeben werden, wird das Angebot an Finanzinstrumenten und Optionen in Bezug auf diese Währungen oder Währungsindizes gegebenenfalls auf dem Markt steigen, was dazu führen könnte, dass der Preis, zu dem diese Finanzinstrumente auf dem Sekundärmarkt gehandelt werden, gehen deutlich zurück.

Im Rahmen des täglichen Devisenhandels oder des Market Making oder zur Steuerung des Risikos seines Engagements in Bezug auf mit Ihnen abgeschlossene Finanzinstrumente können PSS und/oder seine verbundenen Unternehmen oder Dritte in, Abwicklung, Beendigung oder Glattstellung ganz oder teilweise Geschäfte mit Dritten (Drittgeschäfte) vor, zu oder nach dem Zeitpunkt, zu dem: (i) die Bewertung des Finanzinstruments bestimmt wird; (ii) die Bewertung eines externen Marktfixings oder Benchmarks, auf das sich ein Finanzinstrument bezieht, bestimmt wird (ein Fixing); (iii) das Finanzinstrument wird fällig; oder (iv) die Rechte einer Partei, die Abwicklung des Finanzinstruments zu verlangen, ausübbar werden (alle oder einer dieser Zeitpunkte ist ein relevanter Zeitpunkt). Es ist möglich, dass der Abschluss von Transaktionen mit Dritten zu einem relevanten Zeitpunkt die Wechselkurse direkt oder indirekt beeinflusst, was sich wiederum auf den Wert eines Finanzinstruments für Sie oder den Wert eines Fixings und/oder können bestimmte Bestimmungen eines Finanzinstruments auslösen.

 

5. Finanzinstrumente, die an Kredite bestimmter Unternehmen gebunden sind

Finanzinstrumente können an die Kreditwürdigkeit eines oder mehrerer bestimmter Unternehmen geknüpft sein und im Falle des Eintretens bestimmter Umstände, die in den Bedingungen dieser Finanzinstrumente festgelegt sind, die Verpflichtung von PSS oder gegebenenfalls der betreffenden Dritten Die Zahlung von Beträgen aus solchen Finanzinstrumenten kann durch eine Verpflichtung zur Zahlung anderer Beträge ersetzt werden, die anhand des Wertes der Verpflichtungen in Bezug auf eine oder mehrere dieser bestimmten Einheiten berechnet werden, und/oder solche Verpflichtungen zu erfüllen. Darüber hinaus können solche Finanzinstrumente, die verzinslich sind, am oder vor dem Eintritt eines solchen Umstands keine Zinsen mehr tragen.

 

6. Finanzinstrumente in Verbindung mit Derivaten

Es können Finanzinstrumente ausgegeben oder anderweitig eingegangen werden, deren Rendite an derivative Instrumente (die komplex sein können) gekoppelt sind, die darauf abzielen, die Anlageperformance bestimmter Wertpapiere, Rohstoffe, Währungen, Zinssätze, Indizes oder Märkte auf a . zu modifizieren oder nachzubilden gehebelte oder ungehebelte Basis. Der Basiswert in Bezug auf solche Finanzinstrumente weist im Allgemeinen ein Kontrahentenrisiko auf und kann sich nicht wie erwartet entwickeln, was zu einem höheren Verlust oder Wertzuwachs führt. Solche Finanzinstrumente unterliegen Risiken, die zu einem vollständigen oder teilweisen Wertverlust des Basiswerts führen und somit den Wert der Finanzinstrumente beeinträchtigen können. Solche Risiken können Zins- und Kreditrisiko, Volatilität, Welt- und lokale Marktpreise und Nachfrage sowie allgemeine wirtschaftliche Faktoren und Aktivitäten umfassen. Der Basiswert kann ein Derivat sein, in das auch ein sehr hoher Leverage eingebettet sein kann, der die Marktbewegungen erheblich verstärken kann, sodass Verluste in einigen Fällen den Wert des jeweiligen derivativen Instruments übersteigen und somit zu einem Totalverlust führen können.
Einige der Märkte für derivative Instrumente sind „Over-the-Counter“- oder „Interdealer“-Märkte, die illiquide sein können und manchmal größeren Spreads zwischen Geld- und Briefkursen unterliegen als börsengehandelte derivative Instrumente. Die Teilnehmer an solchen Märkten unterliegen in der Regel keiner Bonitätsbewertung und behördlichen Aufsicht, wie dies bei Mitgliedern von „börsenbasierten“ Märkten der Fall wäre. Dies setzt Anleger in Finanzinstrumente, die mit solchen Derivaten verbunden sind, dem Risiko aus, dass eine Gegenpartei eine Transaktion nicht in Übereinstimmung mit ihren Geschäftsbedingungen abwickelt, weil die Gegenpartei ein Kredit- oder Liquiditätsproblem hat oder weil die Gegenpartei aus anderen Gründen ausfällt. Verzögerungen bei der Beilegung können auch aus Streitigkeiten über die Bedingungen des jeweiligen Derivatkontrakts (ob gutgläubig oder nicht) resultieren, da solche Märkte möglicherweise nicht über die etablierten Regeln und Verfahren für eine schnelle Beilegung von Streitigkeiten zwischen Marktteilnehmern auf „börsenbasierten“ Märkten verfügen. Diese Faktoren können dazu führen, dass der Wert eines Finanzinstruments sinkt. Ein solches „Kontrahentenrisiko“ besteht bei allen „Over-the-Counter“- oder bilateralen Swaps und wird bei Kontrakten mit längeren Laufzeiten verstärkt, bei denen unvorhergesehene Ereignisse eintreten können, um die Abwicklung zu verhindern. Die Bewertung von OTC-Derivategeschäften unterliegt auch größeren Unsicherheiten und Schwankungen als die von börsengehandelten Derivaten, und die Bewertungen einer Partei können von den Bewertungen einer Drittpartei oder dem Wert bei Liquidation der jeweiligen Transaktion abweichen. Unter Umständen ist es nicht möglich, Marktnotierungen für den Wert eines OTC-Derivatgeschäfts einzuholen.

 

7. Finanzinstrumente mit Bezug zu Rohstoffen und/oder Rohstoff-Futures

In Bezug auf Finanzinstrumente, die an eine Ware oder einen Warenkorb oder an Warenterminkontrakte gekoppelt sind, können Anleger an den festgelegten oder bestimmbaren Tagen in Bezug auf diese Finanzinstrumente einen Betrag erhalten, der unter Bezugnahme auf den Wert der betreffenden Waren bestimmt wird oder Futures-Kontrakte an einem bestimmten Datum oder an bestimmten Daten im Vergleich zu einem anderen Datum oder anderen Daten. Die auf solche Finanzinstrumente zu zahlenden Zinsen (sofern zutreffend) können unter Bezugnahme auf den Wert einer oder mehrerer Waren an einem bestimmten Tag oder im Vergleich zu einem anderen Datum oder anderen Daten oder unter Bezugnahme auf einen oder mehrere Warenterminkontrakte berechnet werden.

Anleger sollten beachten, dass die Preisbewegungen des Rohstoffs oder des Rohstoffkorbs erheblichen Schwankungen unterliegen können, die möglicherweise nicht mit Änderungen von Zinssätzen, Währungen oder anderen Indizes und dem Zeitpunkt von Änderungen des jeweiligen Preises des Rohstoffs oder der Rohstoffe korrelieren kann sich auf die tatsächliche Rendite der Anleger auswirken, selbst wenn das durchschnittliche Niveau ihren Erwartungen entspricht. Im Allgemeinen gilt: Je früher sich der Preis oder die Preise der Rohstoffe ändern, desto größer ist der Effekt auf die Rendite.

Die Warenterminmärkte sind sehr volatil. Rohstoffmärkte werden unter anderem von sich ändernden Angebots- und Nachfragebeziehungen, Wetter, staatlichen, landwirtschaftlichen, kommerziellen und Handelsprogrammen und -politiken, die die Rohstoffpreise beeinflussen sollen, politischen und wirtschaftlichen Weltereignissen sowie Zinsänderungen beeinflusst. Darüber hinaus bergen Anlagen in Futures- und Optionskontrakten zusätzliche Risiken, einschließlich, ohne Einschränkung, Leverage (die Marge ist normalerweise ein Prozentsatz des Nennwerts des Kontrakts und das Engagement kann nahezu unbegrenzt sein). Ein Inhaber einer Futures-Position kann feststellen, dass solche Positionen illiquide werden, weil bestimmte Warenbörsen die Schwankungen bestimmter Futures-Kontraktpreise während eines einzigen Tages durch Vorschriften begrenzen, die als „tägliche Preisschwankungsgrenzen“ oder „Tagesgrenzen“ bezeichnet werden. Im Rahmen dieser Tageslimits dürfen an einem einzigen Handelstag keine Geschäfte zu Preisen außerhalb der Tageslimits ausgeführt werden. Sobald der Preis eines Kontrakts für einen bestimmten Future um einen Betrag in Höhe des Tageslimits gestiegen oder gesunken ist, können Futures-Positionen weder eingegangen noch liquidiert werden, es sei denn, Händler sind bereit, Geschäfte innerhalb oder innerhalb des Limits durchzuführen. Dies könnte verhindern, dass ein Inhaber ungünstige Positionen umgehend liquidiert und ihm erhebliche Verluste aussetzt.

Die Preise von Futures-Kontrakten auf verschiedene Rohstoffe haben gelegentlich an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen mit wenig oder keinem Handel das Tageslimit überschritten. Ähnliche Ereignisse könnten die Liquidation ungünstiger Positionen verhindern und einem Anleger in ein an solche Kontraktpreise gekoppeltes Finanzinstrument erhebliche Verluste erleiden.

Der Marktpreis solcher Finanzinstrumente kann volatil sein und kann von der verbleibenden Zeit bis zur Ausübung oder Rücknahme und der Volatilität des Preises der Ware oder der Waren abhängen. Der Preis der Ware oder der Waren kann durch wirtschaftliche, finanzielle und politische Ereignisse in einer oder mehreren Rechtsordnungen beeinflusst werden, einschließlich Faktoren, die die Börse(n) oder das Notierungssystem(en) beeinflussen, an denen solche Waren gehandelt werden können.

 

8. Finanzinstrumente im Zusammenhang mit Private Equity oder illiquiden Vermögenswerten

Finanzinstrumente können an einen Basiswert gekoppelt sein, der gesetzlichen oder sonstigen Übertragungsbeschränkungen unterliegt oder für den kein liquider Markt besteht, wie beispielsweise Beteiligungspapiere von Privatunternehmen. Die Marktpreise solcher Beteiligungspapiere sind in der Regel volatiler, und es kann unmöglich sein, diese Beteiligungspapiere auf Wunsch zu verkaufen oder ihren beizulegenden Zeitwert im Falle eines Verkaufs zu realisieren. Diese Beteiligungspapiere dürfen weder an einer Börse notiert noch im Freiverkehr gehandelt werden. Da es für diese Beteiligungspapiere keinen öffentlichen Handelsmarkt gibt, sind sie wahrscheinlich weniger liquide als öffentlich gehandelte Beteiligungspapiere. Beim Versuch, nicht börsennotierte Aktienwerte zu verkaufen, kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen. Obwohl diese Beteiligungspapiere in privat ausgehandelten Transaktionen verkauft werden können, können die aus diesen Verkäufen erzielten Preise niedriger sein als die ursprünglich gezahlten. Darüber hinaus unterliegen Unternehmen, deren Beteiligungspapiere nicht registriert oder öffentlich gehandelt werden, nicht den Offenlegungs- und sonstigen Anlegerschutzanforderungen, die gelten würden, wenn ihre Beteiligungspapiere registriert oder öffentlich gehandelt würden.

Darüber hinaus kann eine Börsen- oder Regulierungsbehörde den Handel mit einem bestimmten Kontrakt aussetzen, die sofortige Liquidation und Abwicklung eines bestimmten Kontrakts anordnen oder den Handel mit einem bestimmten Kontrakt nur zur Liquidation anordnen. Die Illiquidität von Positionen kann zu erheblichen unerwarteten Verlusten führen und somit können Anleger in damit verbundene Finanzinstrumente auch erhebliche unerwartete Verluste erleiden.

 

9. Finanzinstrumente in Verbindung mit Wertpapieren geringer Bonität

Finanzinstrumente können mit besonders riskanten Anlagen verbunden sein, die auch das Potenzial für entsprechend hohe Renditen bieten können. Infolgedessen besteht ein erhebliches Risiko, dass ein Anleger in ein solches Finanzinstrument seine gesamte Anlage oder im Wesentlichen seine gesamte Anlage verliert. Der Basiswert in Bezug auf solche Finanzinstrumente kann ein niedrigeres Rating als Investment Grade aufweisen und kann daher als „Junk Bonds“ oder notleidende Wertpapiere angesehen werden (siehe auch „Finanzinstrumente in Verbindung mit notleidenden Wertpapieren“ unten).

 

10. Finanzinstrumente in Verbindung mit notleidenden Wertpapieren

Finanzinstrumente können mit Wertpapieren von Emittenten verbunden sein, die sich in einer schwachen Finanzlage befinden, schlechte Betriebsergebnisse aufweisen, einen erheblichen Kapitalbedarf oder ein negatives Nettovermögen aufweisen, mit besonderen Wettbewerbs- oder Produktveralterungsproblemen konfrontiert sind oder die in Konkurs- oder Reorganisationsverfahren verwickelt sind. Solche Finanzinstrumente können mit erheblichen Risiken verbunden sein, die zu erheblichen oder sogar vollständigen Verlusten des in diese Finanzinstrumente investierten Betrags führen können. Zu den Risiken, die mit solchen Anlagen verbundene Finanzinstrumente innewohnen, gehört, dass es häufig schwierig sein kann, Informationen über den wahren Zustand des Emittenten des jeweiligen Basiswerts zu erhalten; der Wert des jeweiligen Basiswerts kann durch Gesetze unter anderem in Bezug auf betrügerische Überweisungen und andere anfechtbare Überweisungen oder Zahlungen, die Haftung von Kreditgebern und die Befugnis eines Gerichts, bestimmte Ansprüche abzulehnen, zu reduzieren, nachrangig oder entrechtet zu werden, nachteilig beeinflusst werden; der Marktpreis des jeweiligen Basiswerts kann abrupten und unberechenbaren Marktbewegungen und überdurchschnittlichen Kursschwankungen unterliegen und der Spread zwischen Geld- und Briefkurs des jeweiligen Basiswerts kann größer sein als an anderen Wertpapiermärkten; es kann mehrere Jahre dauern, bis der Marktpreis des jeweiligen Basiswerts seinen inneren Wert widerspiegelt; bei einer Unternehmensreorganisation kann die Reorganisation unter Umständen nicht durchgeführt werden (z. B. aufgrund fehlender Genehmigungen); und bei einer Liquidation (sowohl in als auch außerhalb des Konkurses) und einer Reorganisation besteht das Risiko, dass sich die Liquidation oder Reorganisation verzögert (zum Beispiel bis zur Erfüllung verschiedener tatsächlicher oder bedingter Verbindlichkeiten) oder zu einer Ausschüttung von Bargeld oder ein neues Wertpapier, dessen Wert unter dem Kaufpreis des jeweiligen Basiswerts liegt.

 

11. Finanzinstrumente im Zusammenhang mit Anlagen in Schwellen- oder Entwicklungsländern

Finanzinstrumente können an Wertpapiere von Emittenten gekoppelt sein, die nicht in Industrieländern ansässig sind oder dort einer Regulierung unterliegen, oder an Wertpapiere, die nicht auf die Währung von Industrieländern lauten oder in diesen gehandelt werden. Die Anlage in solche Finanzinstrumente birgt bestimmte besondere Risiken, darunter Risiken im Zusammenhang mit politischer und wirtschaftlicher Unsicherheit, nachteiliger Regierungspolitik, Beschränkungen für ausländische Investitionen und Währungskonvertibilität, Wechselkursschwankungen, möglicherweise niedrigeren Offenlegungs- und Regulierungsniveaus sowie Unsicherheiten in Bezug auf den Status , Auslegung und Anwendung von Gesetzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Enteignung, Verstaatlichung und Einziehung. Auch Unternehmen, die nicht in Industrieländern ansässig sind, unterliegen im Allgemeinen keinen einheitlichen Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Rechnungslegungsstandards, und die Prüfungspraktiken und -anforderungen sind möglicherweise nicht mit denen vergleichbar, die für Unternehmen in Industrieländern gelten. Darüber hinaus sind Wertpapiere, die nicht in Industrieländern gehandelt werden, tendenziell weniger liquide und die Kurse solcher Wertpapiere volatiler. Darüber hinaus kann die Abwicklung von Handelsgeschäften auf einigen dieser Märkte viel langsamer und anfälliger für Fehler sein als auf Märkten in Industrieländern. Erhöhte Depotbankkosten sowie administrative Schwierigkeiten (wie die Anwendbarkeit der Gesetze der Rechtsordnungen von Schwellen- oder Entwicklungsländern auf Depotbanken in solchen Rechtsordnungen unter verschiedenen Umständen, einschließlich Konkurs, Möglichkeit der Wiedereinziehung verlorener Vermögenswerte, Enteignung, Verstaatlichung und Akteneinsicht) können auch aus der Erhaltung von Vermögenswerten in solchen Schwellen- oder Entwicklungsländern entstehen.

 

12. Finanzinstrumente in Verbindung mit Fondsanteilen einschließlich Hedgefonds

Wenn der Basiswert ein oder mehrere Fonds ist oder sich darauf bezieht, spiegeln die entsprechenden Finanzinstrumente die Wertentwicklung dieser Fonds wider, bei denen es sich um „Hedgefonds“ handeln kann. Ein Hedgefonds kann mit einer breiten Palette von Anlageinteressen handeln und in diese investieren, wie beispielsweise Schuldtitel und Beteiligungspapiere, Rohstoffe und Devisen und kann Derivategeschäfte eingehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Futures und Optionen. Ein Hedgefonds kann oft illiquide sein und nur monatlich, vierteljährlich oder noch seltener gehandelt werden. Aus all diesen und den nachfolgend beschriebenen Gründen wird eine direkte oder indirekte Anlage in Hedgefonds im Allgemeinen als riskant angesehen. Handelt es sich bei dem Basiswert um einen Hedgefonds mit unzureichender Performance, sinkt sein Wert, möglicherweise auf null. Die Hedgefonds, die sich von Zeit zu Zeit im jeweiligen Basiswert widerspiegeln, und ihre/ihre Hedgefonds-Handelsberater sowie die Märkte und Instrumente, in die sie investieren, unterliegen häufig keiner Überprüfung durch staatliche Behörden, Selbstregulierungsorganisationen oder andere Aufsichtsbehörden.

Im Folgenden finden Sie eine nicht erschöpfende Liste der Risiken, die mit der Anlage in Hedgefonds verbunden sind:

A. Anlageverwalter

Die Wertentwicklung eines Hedgefonds hängt von der Wertentwicklung der Anlagen ab, die von Schlüsselpersonen ausgewählt werden, die mit dem Tagesgeschäft des Anlageverwalters des entsprechenden Hedgefonds verbunden sind, und von der Expertise dieser Schlüsselpersonen. Jeglicher Rückzug oder jede andere Einstellung der Anlagetätigkeit im Namen des Anlageverwalters durch eine dieser Personen kann zu Verlusten und/oder zur Beendigung oder Auflösung des betreffenden Hedgefonds führen. Die Anlagestrategie, die Anlagebeschränkungen und die Anlageziele eines Hedgefonds geben seinem Anlageverwalter einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Anlage seines Vermögens, und es kann keine Garantie dafür gegeben werden, dass die Anlageentscheidungen des Anlageverwalters rentabel sind oder sich wirksam gegen Markt- oder sonstige Risiken absichern Bedingungen und somit können solche Entscheidungen zu einer Wertminderung des jeweiligen Hedgefonds führen.
Ein Anlageverwalter kann erfolgsabhängige Gebühren erhalten, die erheblich sein können. Die Art und Weise der Berechnung dieser Gebühren kann einen Anreiz für den Anlageverwalter schaffen, riskantere oder spekulativere Anlagen zu tätigen, als dies der Fall wäre, wenn diese Gebühren nicht an den Anlageverwalter gezahlt würden. Da die Performancegebühren auf einer Grundlage berechnet werden können, die sowohl unrealisierte als auch realisierte Gewinne aus den Vermögenswerten des jeweiligen Hedgefonds umfasst, können diese Gebühren höher ausfallen, als wenn sie ausschließlich auf realisierten Gewinnen basieren würden. Wenn ein Hedgefonds nicht oder nicht ausreichend performt, um die Gebühren zu decken, sinkt der Wert des betreffenden Hedgefonds und kann auf null fallen.

B.Fehlende Trennung von Vermögenswerten

Ein Prime Broker kann in Bezug auf einen Hedgefonds ernannt werden oder wurde und ist dementsprechend für die Verwahrungs-, Clearing-, Finanzierungs- und Meldedienstleistungen in Bezug auf die vom jeweiligen Anlageverwalter abgeschlossenen Wertpapiertransaktionen verantwortlich. Wenn Anlagen eines Hedgefonds vom jeweiligen Prime Broker als Sicherheiten eingestuft werden, dürfen sie von diesem Prime Broker nicht von seinen eigenen Anlagen getrennt werden. Infolgedessen können diese Anlagen im Insolvenzfall den Gläubigern eines solchen Prime Brokers zur Verfügung stehen und der betreffende Hedgefonds kann seinen Anteil an diesen Anlagen ganz oder teilweise verlieren.

C. Risiken absichern

Ein Anlageverwalter kann Optionsscheine, Futures, Terminkontrakte, Swaps, Optionen und andere derivative Instrumente in Bezug auf Wertpapiere, Währungen, Zinssätze, Rohstoffe und andere Anlagekategorien (und Kombinationen der Vorstehenden) einsetzen, um „marktneutrale“ Arbitrage-Positionen aufzubauen im Rahmen ihrer Handelsstrategien und zur Absicherung gegen Bewegungen an den Kapitalmärkten. Die Absicherung gegen den Wertverlust einer Portfolioposition beseitigt keine Wertschwankungen von Portfoliopositionen oder verhindert Verluste, wenn der Wert dieser Positionen sinkt, sondern baut andere Positionen auf, die darauf ausgerichtet sind, von denselben Entwicklungen zu profitieren, wodurch der Rückgang der Wert der Portfoliopositionen. Solche Absicherungsgeschäfte können auch die Gewinnchance einschränken, wenn der Wert der Portfolioposition steigen sollte. Darüber hinaus ist es dem Anlageverwalter unter Umständen nicht immer möglich, Absicherungsgeschäfte oder zu für den Hedgefonds vorteilhaften Preisen, Kursen oder Niveaus durchzuführen. Der Erfolg von Absicherungsgeschäften hängt von den Bewegungen in Richtung der Wertpapierkurse, Währungen und Zinssätze sowie der Stabilität oder Vorhersehbarkeit der Preisbeziehungen ab. Daher kann ein Hedgefonds zwar solche Transaktionen eingehen, um Wechselkurs- und Zinsrisiken zu reduzieren, jedoch können unerwartete Änderungen der Währung oder der Zinssätze zu einer schlechteren Gesamtperformance des Hedgefonds führen, als wenn er keine solchen Absicherungstransaktionen abgeschlossen hätte. Darüber hinaus kann der Grad der Korrelation zwischen den Kursbewegungen der in einer Absicherungsstrategie verwendeten Instrumente und den Kursbewegungen der abgesicherten Portfolioposition variieren. Darüber hinaus kann oder will der Anlageverwalter aus verschiedenen Gründen keine perfekte Korrelation zwischen solchen Absicherungsinstrumenten und den abgesicherten Portfoliobeständen herstellen. Eine unvollkommene Korrelation kann einen Hedgefonds daran hindern, die beabsichtigte Absicherung zu erreichen, oder einen Hedgefonds einem Verlustrisiko aussetzen.

D.Hebel

Hedgefonds können ohne Einschränkung Kredite aufnehmen (oder Leverage einsetzen) und können verschiedene Kreditlinien und andere Formen von Leverage nutzen, einschließlich Swaps und Pensionsgeschäfte. Während die Hebelwirkung Möglichkeiten zur Steigerung der Gesamtrendite eines Hedgefonds bietet, hat sie die Wirkung, dass sie möglicherweise auch die Verluste erhöht. Wenn Erträge und Wertsteigerungen aus mit Fremdmitteln getätigten Anlagen geringer sind als die erforderlichen Zinszahlungen für die Fremdmittel, sinkt der Wert des Hedgefonds. Darüber hinaus würde jedes Ereignis, das sich nachteilig auf den Wert einer Anlage eines Hedgefonds auswirkt, in dem Maße vergrößert werden, in dem dieser Hedgefonds gehebelt wird. Die kumulative Wirkung des Einsatzes von Leverage durch einen Hedgefonds in einem Markt, der sich nachteilig für die Anlagen dieses Hedgefonds entwickelt, könnte zu einem erheblichen Verlust für den Hedgefonds führen, der größer wäre, als wenn der Hedgefonds nicht gehebelt wäre. Darüber hinaus kann jede Verwendung von Swaps und anderen Derivaten durch den Hedgefonds, um ein Engagement in bestimmten Anlagen einzugehen, die Vermögenswerte des Hedgefonds hebeln und ihn den oben beschriebenen Risiken aussetzen.

E. Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Margin-Krediten

Der voraussichtliche Einsatz kurzfristiger Einschusskredite durch einen Anlageverwalter führt zu bestimmten zusätzlichen Risiken für den jeweiligen Hedgefonds. Wenn zum Beispiel Wertpapiere, die an Broker verpfändet wurden, um den Wertverlust der Margin-Konten eines Hedgefonds abzusichern, dieser Hedgefonds einem „Margin Call“ unterliegen kann, gemäß dem er entweder zusätzliche Gelder beim Broker hinterlegen muss oder einer obligatorischen Liquidation der verpfändeten Wertpapiere, um den Wertverlust auszugleichen. Im Falle eines plötzlichen Wertverlusts der Vermögenswerte des Hedgefonds kann der Anlageverwalter die Vermögenswerte möglicherweise nicht schnell genug liquidieren, um die Margin-Schulden zu begleichen. In einem solchen Fall kann der jeweilige Prime Broker nach eigenem Ermessen zusätzliche Vermögenswerte des Hedgefonds liquidieren, um diese Einschussschuld zu begleichen. Die Prämien für bestimmte Optionen, die an Nicht-US-Börsen gehandelt werden, können auf Margin bezahlt werden. Wenn der Anlageverwalter eine Option auf einen Futures-Kontrakt verkauft, muss er möglicherweise eine Margin in Höhe der Margin-Anforderung für den der Option zugrunde liegenden Futures-Kontrakt und zusätzlich einen Betrag hinterlegen, der im Wesentlichen der Prämie für die Option entspricht . Die beim Verkauf von Optionen auferlegten Margin-Anforderungen können zwar angepasst werden, um die Wahrscheinlichkeit widerzuspiegeln, dass aus dem Geld liegende Optionen nicht ausgeübt werden, können jedoch tatsächlich höher sein als diejenigen, die beim direkten Handel an den Terminmärkten auferlegt werden. Ob für außerbörsliche Optionen eine Einschusszahlung erforderlich ist, hängt von der Vereinbarung der Parteien der Transaktion ab.

F.Geringe Kreditqualität und notleidende Wertpapiere

Hedgefonds können in Wertpapiere investieren, die mit besonders riskanten Anlagen verbunden sind, oder in Wertpapiere von Emittenten, die sich in einer schwachen Finanzlage befinden, schlechte Betriebsergebnisse erzielen, einen erheblichen Kapitalbedarf oder ein negatives Nettovermögen aufweisen, mit besonderen Wettbewerbs- oder Produktveralterungsproblemen konfrontiert sind oder in Konkurs geraten oder Reorganisationsverfahren. Anlagen dieser Art können mit erheblichen Risiken verbunden sein, die zu erheblichen oder teilweise sogar Totalverlusten führen können. Einige der mit Anlagen in solchen Unternehmen verbundenen Risiken sind oben unter „Finanzinstrumente in Verbindung mit Wertpapieren geringer Bonität“ und „Finanzinstrumente in Verbindung mit notleidenden Wertpapieren“ beschrieben.

G.Derivate

Hedgefonds können in derivative Instrumente (von denen einige komplex sein können) investieren, die darauf abzielen, die Anlageperformance bestimmter Wertpapiere, Rohstoffe, Währungen, Zinssätze, Indizes oder Märkte auf gehebelter oder ungehebelter Basis zu modifizieren oder nachzubilden. Diese Instrumente weisen im Allgemeinen ein Kontrahentenrisiko auf und unterliegen den oben unter „mit Derivaten verbundenen Finanzinstrumenten“ beschriebenen Risiken.
Hedgefonds können auch Optionen auf eine Vielzahl von Basiswerten kaufen oder verkaufen. Das Risiko beim Schreiben (Verkaufen) von Optionen ist insofern unbegrenzt, als der Verkäufer der Option bei Ausübung den Basiswert zu einem bestimmten Preis kaufen (bei einem Put) oder verkaufen (bei einem Call) muss. Der Preis, den ein Hedgefonds möglicherweise zahlen muss, um seinen Verpflichtungen als Stillhalter nachzukommen, ist unbegrenzt. Als Vermögenswerte, die bei Abwicklung keinen Wert haben können, können Optionen ein erhebliches zusätzliches Hebel- und Risikoelement für das Marktengagement eines Hedgefonds darstellen. Der Einsatz bestimmter Optionsstrategien kann einen Hedgefonds zu erheblichen Anlageverlusten führen, selbst im Zusammenhang mit Positionen, für die der jeweilige Anlageverwalter die Richtung der Marktpreise oder Preisverhältnisse richtig antizipiert hat.

H.Besondere Risiken im Zusammenhang mit dem Handel mit OTC-Derivaten

Einige der Märkte, auf denen ein Hedgefonds Derivatgeschäfte tätigen kann, sind „Over-the-Counter“- oder „Interdealer“-Märkte, die illiquide sein können und manchmal größeren Spreads zwischen Geld- und Briefkursen unterliegen als börsengehandelte Derivategeschäfte . Die Teilnehmer an solchen Märkten unterliegen in der Regel keiner Bonitätsbewertung und behördlichen Aufsicht, wie dies bei Mitgliedern von „börsenbasierten“ Märkten der Fall wäre. Dies setzt den Hedgefonds dem Risiko eines Kontrahentenausfalls oder einer Verzögerung bei der Abwicklung und damit den oben unter „Derivate Finanzinstrumente“ beschriebenen Risiken aus. Diese Faktoren können dazu führen, dass ein Hedgefonds aufgrund nachteiliger Marktbewegungen Verluste erleidet, während Ersatztransaktionen ausgeführt werden oder auf andere Weise. Dieses „Kontrahentenrisiko“ wird akzentuiert, wenn der Hedgefonds seine Geschäfte auf eine einzelne oder eine kleine Gruppe von Kontrahenten konzentriert. Ein Hedgefonds ist im Allgemeinen nicht daran gehindert, mit einem bestimmten Kontrahenten Geschäfte zu machen oder einige oder alle seiner Transaktionen auf einen Kontrahenten zu konzentrieren. Wenn ein Anlageverwalter solche außerbörslichen Geschäfte tätigt, ist der jeweilige Hedgefonds außerdem dem Risiko ausgesetzt, dass die Gegenpartei (normalerweise der jeweilige Prime Broker) seinen Verpflichtungen aus der Transaktion nicht nachkommt. Auch die Bewertung von OTC-Derivategeschäften unterliegt größeren Unsicherheiten und Schwankungen als die von börsengehandelten Derivaten. Der „Wiederbeschaffungswert“ einer Derivattransaktion kann vom „Liquidationswert“ einer solchen Transaktion abweichen, und die Bewertung, die der Kontrahent eines Hedgefonds für solche Transaktionen liefert, kann von der Bewertung eines Dritten oder dem Wert bei der Liquidation des Derivats abweichen Transaktion. Unter bestimmten Umständen ist es für einen Hedgefonds möglicherweise nicht möglich, Marktnotierungen für den Wert einer OTC-Derivatetransaktion einzuholen. Ein Hedge-Fonds ist möglicherweise auch nicht in der Lage, zu einem von ihm gewünschten Zeitpunkt glattzustellen oder eine gegenläufige OTC-Derivatetransaktion abzuschließen, was zu erheblichen Verlusten führt. Insbesondere darf die Glattstellung eines OTC-Derivategeschäfts in der Regel nur mit Zustimmung der Gegenpartei der Transaktion erfolgen. Wird eine solche Zustimmung nicht eingeholt, kann ein Hedgefonds seine Verpflichtungen nicht glattstellen und kann Verluste erleiden.

I.lliquide Anlagen

Hedgefonds können Anlagen tätigen, die gesetzlichen oder sonstigen Übertragungsbeschränkungen unterliegen oder für die kein liquider Markt besteht, wie beispielsweise Beteiligungspapiere von Privatunternehmen, und unterliegen den unter „Finanzinstrumente im Zusammenhang mit Private Equity oder illiquiden Vermögenswerten und Immobilien“ beschriebenen Risiken Anwesen“ oben. Darüber hinaus können von einem Hedgefonds eingegangene Futures-Positionen illiquide werden, weil beispielsweise bestimmte Warenbörsen die Schwankungen bestimmter Futures-Kontraktpreise an einem einzigen Tag durch Vorschriften begrenzen, die als „tägliche Preisschwankungsgrenzen“ oder „Tagesgrenzen“ wie beschrieben bezeichnet werden oben unter „Finanzinstrumente im Zusammenhang mit Rohstoffen und/oder Rohstoff-Futures“.

J.Rechtliche und regulatorische Risiken

Gesetzliche und regulatorische Änderungen können sich nachteilig auf einen Hedgefonds auswirken. Die Regulierung von Anlagevehikeln wie Hedgefonds und vielen der Anlagen, die ein Anlageverwalter im Namen eines Hedgefonds tätigen darf, befindet sich noch in der Entwicklung und kann sich daher ändern. Darüber hinaus sind viele staatliche Stellen, Selbstregulierungsorganisationen und Börsen befugt, bei Marktnotfällen außerordentliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Auswirkungen zukünftiger rechtlicher oder regulatorischer Änderungen auf einen Hedgefonds sind nicht vorhersehbar, könnten jedoch erheblich und nachteilig sein.

K.Kleinverkauf

Bei einem Leerverkauf handelt es sich um den Verkauf eines Wertpapiers, das ein Hedgefonds nicht besitzt, in der Hoffnung, dasselbe Wertpapier (oder ein dafür umtauschbares Wertpapier) zu einem späteren Zeitpunkt zu einem niedrigeren Preis zu erwerben. Zur Lieferung an den Käufer muss der Hedgefonds das Wertpapier ausleihen und ist verpflichtet, das Wertpapier an den Verleiher zurückzugeben, was durch einen späteren Kauf des Wertpapiers erfolgt. Der Hedgefonds realisiert einen Gewinn oder Verlust aus einem Leerverkauf, wenn der Kurs des Wertpapiers zwischen dem Tag des Leerverkaufs und dem Tag, an dem der Hedgefonds seine Leerverkaufsposition deckt, dh erwirbt, sinkt bzw. steigt Sicherheit, um das geliehene Wertpapier zu ersetzen. Ein Leerverkauf beinhaltet das theoretisch unbegrenzte Risiko einer Erhöhung des Marktpreises des Wertpapiers, die zu einem theoretisch unbegrenzten Verlust führen würde.

L. Rohstoffe und Rohstoff-Futures

Ein Hedgefonds kann in Rohstoffe und/oder Rohstoff-Futures investieren und unterliegt daher unter anderem den oben unter „Finanzinstrumente in Verbindung mit Rohstoffen und/oder Rohstoff-Futures“ beschriebenen Risiken.

M. Hedgefonds-Vergütung

Ein Hedgefonds stellt seinem Komplementär, Anlageverwalter oder einer Person in vergleichbarer Funktion in der Regel eine Performancegebühr oder Zuweisung über die Basisberatungsgebühr hinaus. Performancegebühren oder Zuweisungen könnten einen Anreiz für einen Anlageverwalter schaffen, risikoreichere oder spekulativere zugrunde liegende Anlagen zu wählen, als dies sonst der Fall wäre.

N.„Soft Dollar“-Zahlungen

Bei der Auswahl von Brokern, Banken und Händlern, die Transaktionen im Namen eines Hedgefonds durchführen, kann ein Anlageverwalter Faktoren wie den Preis, die Fähigkeit der Broker, Banken und/oder Händler, Transaktionen schnell und zuverlässig durchzuführen, ihre Einrichtungen, die betriebliche Effizienz, berücksichtigen mit denen Transaktionen getätigt werden, ihre Finanzkraft, Integrität und Stabilität und die Wettbewerbsfähigkeit der Provisionssätze im Vergleich zu anderen Brokern, Banken und Händlern sowie die Qualität, Vollständigkeit und Häufigkeit der erbrachten Produkte oder Dienstleistungen oder bezahlten Aufwendungen von solche Makler, Banken und Händler. Produkte und Dienstleistungen können Research-Elemente umfassen, die der Anlageverwalter bei Anlageentscheidungen verwendet, und so bezahlte Ausgaben können allgemeine Gemeinkosten des Anlageverwalters umfassen. Solche „Soft-Dollar“-Vorteile können dazu führen, dass ein Anlageverwalter eine Transaktion mit einem bestimmten Broker, einer Bank oder einem Händler durchführt, auch wenn dieser möglicherweise nicht die niedrigsten Transaktionsgebühren bietet. Ein Anlageverwalter ist nicht verpflichtet, (i) die niedrigsten Maklerprovisionssätze zu erzielen oder (ii) Aufträge zu kombinieren oder zu arrangieren, um die niedrigsten Maklerprovisionssätze für sein Maklergeschäft zu erzielen. Wenn ein Anlageverwalter feststellt, dass die Höhe der von einem Makler berechneten Provisionen im Verhältnis zum Wert der Makler- und Research-Produkte oder -Dienstleistungen, die von diesem Makler bereitgestellt werden, angemessen ist, kann er Transaktionen ausführen, für die die Provisionen dieses Maklers höher sind als die Provisionen eines anderen Maklers aufladen könnte. Solche Maklerprovisionen können an Makler gezahlt werden, die Transaktionen für das betreffende verwaltete Konto ausführen und die einen Teil der Maklerprovisionen des Hedgefonds an den Hedgefonds zur Zahlung der Kosten für Immobilien oder Dienstleistungen (z , Telefonleitungen, Nachrichten- und Angebotsausrüstung, Computereinrichtungen und Veröffentlichungen), die vom jeweiligen Anlageverwalter oder seinen verbundenen Unternehmen genutzt werden. Ein Anlageverwalter hat die Möglichkeit, „weiche Dollar“ zu verwenden, die durch seine Anlageaktivitäten generiert werden, um die oben beschriebenen Immobilien und Dienstleistungen zu bezahlen. Der Begriff „Soft Dollars“ bezeichnet den Erhalt von Immobilien und Dienstleistungen von Maklern (oder Terminkommissionshändlern im Zusammenhang mit Termingeschäften) durch einen Anlageverwalter ohne Barauszahlung durch diesen Anlageverwalter auf der Grundlage der Höhe der Einnahmen aus Maklerprovisionen für Geschäfte, die für Kunden des Anlageverwalters ausgeführt werden. Ein Anlageverwalter berücksichtigt den Umfang und die Art der von Maklern erbrachten Research-Dienstleistungen sowie das Ausmaß, in dem diese Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, und versucht, einen Teil des Maklergeschäfts des jeweiligen verwalteten Kontos auf deren Grundlage zuzuordnen Überlegungen.

O.Besondere Risiken im Zusammenhang mit dem Handel mit Terminkontrakten

Hedgefonds können Termingeschäfte tätigen. Terminkontrakte werden im Gegensatz zu Terminkontrakten nicht an Börsen gehandelt und sind nicht standardisiert, vielmehr agieren Banken und Händler als Auftraggeber auf diesen Märkten und verhandeln jede Transaktion individuell. Der Termin- und „Cash“-Handel ist im Wesentlichen unreguliert; es gibt keine Beschränkung der täglichen Preisbewegungen und spekulative Positionslimits sind nicht anwendbar. Die an den Terminmärkten handelnden Kapitalgeber sind nicht verpflichtet, weiterhin Märkte für die von ihnen gehandelten Währungen oder Rohstoffe zu schaffen, und diese Märkte können illiquide sein, manchmal von längerer Dauer. Es gab Zeiträume, in denen bestimmte Teilnehmer an diesen Märkten keine Preise für bestimmte Währungen oder Rohstoffe stellen konnten oder Preise mit einer ungewöhnlich großen Spanne zwischen dem Preis, zu dem sie zu kaufen bereit waren, und dem, zu dem sie verkaufen wollten . In jedem von den Hedgefonds gehandelten Markt kann es aufgrund ungewöhnlich hoher Handelsvolumina, politischer Eingriffe oder anderer Faktoren zu Störungen kommen. Illiquidität oder Störungen des Marktes können zu großen Verlusten für einen Hedgefonds führen.

P. Konzentration der Investitionen

Obwohl ein Hedgefonds im Allgemeinen darauf abzielt, in diversifizierte Anlagen zu investieren, kann der Anlageverwalter eines Hedgefonds das Vermögen eines solchen Hedgefonds in eine begrenzte Anzahl von Anlagen investieren, die sich auf einige Länder, Branchen oder Wirtschaftssektoren konzentrieren können und/oder Emittenten. Obwohl die Anlagen von Hedgefonds diversifiziert werden sollten, könnten die negativen Auswirkungen auf den Wert des jeweiligen Hedgefonds durch negative Entwicklungen in einem bestimmten Land, einer Volkswirtschaft oder Branche oder auf den Wert der Wertpapiere eines bestimmten Emittenten erheblich größer sein als wenn es einem solchen Hedgefonds nicht gestattet wäre, seine Anlagen in einem solchen Umfang zu konzentrieren.

Q.Umsatz

Hedgefonds können auf der Grundlage bestimmter kurzfristiger Marktüberlegungen investieren. Infolgedessen wird erwartet, dass die Umschlagshäufigkeit innerhalb von Hedgefonds erheblich ist und möglicherweise erhebliche Maklerprovisionen, Gebühren und andere Transaktionskosten mit sich bringt.

R. Operatives und menschliches Versagen

Der Erfolg eines Hedgefonds hängt zum Teil von der korrekten Berechnung der Preisverhältnisse durch den jeweiligen Anlageverwalter, der Übermittlung präziser Handelsanweisungen und laufender Positionsbewertungen ab. Darüber hinaus können die Strategien eines Anlageverwalters ein aktives und kontinuierliches Management von Durationen und anderen Variablen sowie dynamische Anpassungen der Positionen eines Hedgefonds erfordern. Es besteht die Möglichkeit, dass bei diesem Prozess durch menschliches Versagen, Versehen oder betriebliche Schwächen Fehler auftreten und zu erheblichen Handelsverlusten und einer negativen Auswirkung auf den Nettoinventarwert des jeweiligen Hedgefonds führen.

S.Zuverlässigkeit der Bewertungen

Hedgefonds werden gemäß dem Instrument des Hedgefonds bewertet, das für diese Bewertungen maßgeblich ist. Die maßgeblichen Instrumente von Hedgefonds sehen im Allgemeinen vor, dass Wertpapieren oder Anlagen, die illiquide sind, nicht an einer Börse oder in einem etablierten Markt gehandelt werden oder für die kein Wert ohne weiteres bestimmt werden kann, ein beizulegender Zeitwert zugewiesen wird, den der Anlageverwalter in sein Urteil basiert auf verschiedenen Faktoren. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem aggregierte Händlerangebote oder unabhängige Bewertungen. Solche Bewertungen geben möglicherweise keinen Hinweis auf den tatsächlichen Marktwert auf einem aktiven, liquiden oder etablierten Markt.

T.Anlagestrategien

Hedgefonds sind eine relativ heterogene Anlageklasse, bei der die Anlageverwalter ihre Strategien nach eigenem Ermessen festlegen können. Folglich gibt es keine allgemein anerkannte Definition für die von Hedgefonds verwendeten Strategien. Es kann sogar unmöglich sein, bestimmte Hedgefonds nur mit einer bestimmten Definition einer Strategie zu verbinden. Darüber hinaus gibt es verschiedene Ebenen, auf denen Klassifizierungen vorgenommen werden können: Jede allgemeine Strategie besteht aus verschiedenen Teilstrategien, die sich stark voneinander unterscheiden können.

Finanzinstrumente können an Futures oder Optionen gekoppelt sein oder diese sein oder als „Over-the-Counter“- oder bilaterale Kontrakte ausgegeben werden, für die kein Handelsmarkt besteht.

13. Finanzinstrumente, die mit Futures verbunden sind oder die Futures sind

Futures-Transaktionen beinhalten die Verpflichtung, den dem Kontrakt zugrunde liegenden Vermögenswert zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu liefern oder abzunehmen oder in einigen Fällen die Position mit Barmitteln zu begleichen. Sie bergen ein hohes Risiko. Das im Futures-Handel oft erzielbare „Gearing“ oder „Hebel“ bedeutet, dass eine kleine Bewegung zu einer proportional viel größeren Bewegung des Wertes der Anlage führen kann, und dies kann sowohl gegen einen Anleger als auch für ihn wirken. Futures-Transaktionen haben eine Eventualverbindlichkeit, und Anleger sollten sich der Auswirkungen bewusst sein, insbesondere etwaiger Einschusspflichten.

Margingeschäfte erfordern, dass der Käufer eine Reihe von Zahlungen auf den Kaufpreis leistet, anstatt den gesamten Kaufpreis sofort zu zahlen. Wenn ein Anleger mit Differenzkontrakten oder Verkaufsoptionen handelt, kann er einen Totalverlust der Margin erleiden, die er zum Aufbau oder Erhalt einer Position hinterlegt hat. Bewegt sich der Markt gegen einen Anleger, kann dieser kurzfristig aufgefordert werden, erhebliche zusätzliche Margen zu zahlen, um die Position zu halten. Unterlässt er dies innerhalb der erforderlichen Frist, kann seine Position mit Verlust liquidiert werden und ist für den daraus resultierenden Fehlbetrag verantwortlich. Auch wenn eine Transaktion nicht mit Margin ausgestattet ist, kann sie unter Umständen eine Verpflichtung zur Zahlung weiterer Zahlungen beinhalten, die über den bei Vertragsabschluss gezahlten Betrag hinausgehen.

14. Finanzinstrumente, die mit Optionen verbunden sind oder Optionen darstellen

Finanzinstrumente können vorbehaltlich der folgenden Bedingungen an Optionen mit unterschiedlichen Eigenschaften gesäumt werden.
Kaufoptionen:-Der Kauf von Optionen birgt ein geringeres Risiko als der Verkauf von Optionen, da, wenn sich der Preis des Basiswerts gegen den Anleger bewegt, die Option einfach verfallen kann. Der maximale Verlust ist auf die Prämie zuzüglich etwaiger Provisionen oder sonstiger Transaktionsgebühren begrenzt.
Optionen schreiben: - Wenn ein Anleger eine Option schreibt, ist das damit verbundene Risiko erheblich höher als beim Kauf von Optionen. Es kann für die Aufrechterhaltung seiner Position haftbar gemacht werden, und ein Verlust kann weit über die erhaltene Prämie hinausgehen. Mit dem Schreiben einer Option übernimmt der Anleger eine rechtliche Verpflichtung, den Basiswert zu kaufen oder zu verkaufen, wenn die Option darauf ausgeübt wird, unabhängig davon, wie weit sich der Marktpreis vom Ausübungspreis entfernt hat. Wenn der Anleger bereits den Basiswert besitzt, dessen Verkauf er vertraglich vereinbart hat (wenn die Option als „gedeckte Call-Option“ bezeichnet wird), verringert sich das Risiko. Wenn er den Basiswert nicht besitzt (eine „ungedeckte Kaufoption“), kann das Risiko unbegrenzt sein. Nur erfahrene Personen sollten erwägen, ungedeckte Optionen zu schreiben, und dann erst, nachdem alle Details der geltenden Bedingungen und potenzieller Risikoexposition sichergestellt wurden.

15. Finanzinstrumente, die mit Differenzkontrakten verbunden sind oder bei denen es sich um Differenzkontrakte handelt

Futures- und Optionskontrakte können auch als Differenzkontrakte bezeichnet werden. Dies können Optionen und Futures auf beliebige Indizes sowie Währungs- und Zinsswaps sein. Im Gegensatz zu anderen Futures und Optionen können diese Kontrakte jedoch nur in bar abgerechnet werden. Die Investition in einen Differenzkontrakt birgt die gleichen Risiken wie die Investition in einen Future oder eine Option und Sie sollten sich dieser Risiken bewusst sein, wie oben beschrieben.

16. Finanzinstrumente, die mit Derivaten verbunden sind oder außerbörsliche Geschäfte mit Derivaten sind

Obwohl einige außerbörsliche Märkte sehr liquide sind, können Transaktionen mit außerbörslichen oder „nicht übertragbaren“ Derivaten ein höheres Risiko beinhalten als Anlagen in börslichen Derivaten, da es keinen Börsenmarkt gibt, an dem eine offene Position glattgestellt werden kann. Es kann unmöglich sein, eine bestehende Position zu liquidieren, den Wert der aus einer außerbörslichen Transaktion resultierenden Position oder die Risikoaussetzung zu beurteilen. Geld- und Briefkurse müssen nicht angegeben werden, und selbst wenn sie vorhanden sind, werden sie von Händlern dieser Instrumente festgelegt, und folglich kann es schwierig sein, einen angemessenen Preis zu ermitteln.